Lieferung und Installation Digitaler Tafelsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: FB65_2022_2.17_2.23_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation Digitaler Tafelsysteme
Lieferung und Installation Digitaler Tafelsysteme.
73614 Schorndorf
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Multimediaausstattung in den Schorndorfer
Schulen gerecht werden. Die Digitalisierung ermöglicht neue Wege des Lernens und Lehrens.
In diesem Zuge plant die Stadt Schorndorf die Beschaffung von Präsentationsmedien im
Unterricht.
Die weiterführenden Schulen wurden bereits mit über 80 der hier ausgeschriebenen
Tafelsystemen ausgestattet, um diese für die digitale Zukunft zu rüsten. Kern des Konzepts ist
ein interaktives Tafelsystem, bestehend aus einem interaktiven Display, welches auf einem
manuell höhenverstellbarem Pylonensystem montiert ist.
Unter Beteiligung der Vertreter*innen der Schulen wurden pädagogische Konzepte und Ziele in
technische Anforderungen zur Schaffung eines Schorndorfer Standards übersetzt. Um eine
möglichst homogene Systemlandschaft, Bedienung, Grundfunktionalität, Installation und Betrieb
zu gewährleisten, müssen alle geforderten Produkte von demselben Hersteller sein. Mit der
vorliegenden Ausschreibung soll dieser Standard weiter gefestigt werden.
Die folgende Ausschreibung hat zum Ziel zwei Grundschule (Rainbrunnenschule und
Fuchshofschule) vollständig auszustatten, sodass diese rechtzeitig zum Schuljahr 2022/2023
eröffnet werden können.
Die Vergabe umfasst
- interaktive Displays des Herstellers i3-Technologies, Modell i3TOUCH EX86
- dafür geeignete Pylonensysteme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KROmedia e.K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kromedia.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY5Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/