AtmoFlow Phase C/D - Atmospheric Fluid Flow Experiment in Space Referenznummer der Bekanntmachung: 50WP2209
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
AtmoFlow Phase C/D - Atmospheric Fluid Flow Experiment in Space
Es wird die Phase C/D der Entwicklung und Lieferung einer neuen Experiment-Hardware mit dem Titel „AtmoFlow (Atmospheric Fluid Flow Experiment in Space)“ beauftragt.
Mit dieser Hardware soll es deutschen wie auch internationalen Wissenschaftlern ermöglicht werden Experimente auf der Internationalen Raumstation (ISS) zu konvektivem Fluss in einer sphärischen Spaltengeometrie durchzuführen. Hierdurch soll ein besseres Modellverständnis der Entstehung und des Verhaltens von planetaren atmosphärischen Wellen und baroklinen Instabilitäten erlangt werden.
Atmosphärische Wellen und barokline Instabilitäten beeinflussen signifikant Wärme- und Massentransportphänomene in den Ozeanen, in der Erdatmosphäre, aber auch in den Atmosphären anderer Planeten innerhalb und außerhalb unseres Sonnensystems. Ein besseres Verständnis dieser Phänomene trägt direkt bei zur Modellbildung für das globale Wettersystem und das Erdklimasystem mit seiner natürlichen und anthropogenen Veränderlichkeit. Experimente im Labor zu diesem Themenbereich sind äußerst schwer zu realisieren, insbesondere im Hinblick auf die radiale Erdbeschleunigung und realistischer Randbedingungen der Wärme- und Massentransporte aus den kühlen Polar- und warmen Äquatorregionen der Erde. Experimente in Schwerelosigkeit, wie z.B. die auf der ISS erfolgreich geflogenen Experimente im FSL (Fluid Science Laboratory) Rack GeoFlow I und GeoFlow II, können Experimentumgebungen zur Verfügung stellen, die die geophysikalischen Prozesse in einer skalierten sphärischen Fluidzelle mit radialer Erdbeschleunigung nachbilden und untersuchen lassen.
Startplatz KSC, Florida, USA
Beauftragung der Durchführung der Phasen C und D zum Vorhaben "AtmoFlow (Atmospheric Fluid Flow Experiment in Space)" gemäß der Leistungsbeschreibung Dok.-Nr.AFCD-DLR-AR-LB-01.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag soll im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AtmoFlow Phase C/D - Atmospheric Fluid Flow Experiment in Space
Ort: 88090 Immenstaad
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).