Realisierungswettbewerb "Rettungszentrum Malterdingen", Gemeinde Malterdingen
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb "Rettungszentrum Malterdingen", Gemeinde Malterdingen
Das Bestandsgebäude der Feuerwehr der Gemeinde Malterdingen liegt in beengter Lage in der Ortsmitte, unmittelbar neben dem Rathaus. Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich in einer einsatztechnisch ungünstigen Lage und entspricht nicht den heutigen funktionalen Anforderungen der Feuerwehr.
Da eine Sanierung der bestehenden Gebäude aus technischer und wirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich der ungünstigen Lage nicht sinnvoll ist, sollen die Einrichtungen an einem neuen Standort untergebracht werden.
Parallel zum Neubau der Feuerwehr soll der Ausbau eines DRK-Standorts mit Rettungseinsatzfahrzeugen vorgesehen werden, um die medizinische Notfallversorgung zu gewährleisten und zu verbessern.
Insgesamt soll somit ein „Rettungszentrum“ entwickelt werden, welches über die Gemeinde Malterdingen hinaus der Bevölkerung zur Verfügung steht.
Die Gemeinde Malterdingen stellt zur Umsetzung ein verkehrstechnisch günstig gelegenes Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung. Die Ausloberin erwartet, dass sich durch die Zusammenlegung der Funktionen Synergien im Betrieb und Unterhalt der Einrichtungen ergeben (z. B. gemeinsame Haustechnik). Dennoch müssen die beiden Funktionseinheiten eigenständig nutzbar sein. Das Raumprogramm spiegelt diese Anforderung wider.
Um die beste Lösung für den Neubau eines Feuerwehrhauses sowie eine Unterbringung des DRK-Notarztes zu finden, wurde die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs mit der Zielstellung der Entwicklung eines Bebauungskonzepts für das Grundstück sowie der Ausarbeitung des Gebäudekonzepts mit den zugehörigen Außen- und Freiflächen beschlossen.
Über die Website des Wettbewerbsbetreuers (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/RZ-Malterdingen-uebersicht/) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien aus der Auslobung:
- Städtebauliches und architektonisches Konzept
- Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts
- Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
- Nutzungskonzept, Funktionalität, Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Umsetzung des Themas Holzbaukonstruktion
- Baukonstruktion und Materialität
- Freianlagenkonzept: Qualität und Funktionalität
Aufgrund dieser Erkenntnisse wird im Folgenden besonderes Augenmerk gelegt werden auf:
a) Zuordnung Funktionen FW / DRK, Anordnung auf dem Grundstück
b) Laufwege im Alarmierungsfall
c) Abschnittsweise Realisierungsmöglichkeit, Erweiterungsmöglichkeit DRK
d) Grundrissorganisation, Orientierung im Gebäude
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirch
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79183
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zimmern ob Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78658
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.