Studienreihe zur regelmäßigen Konjunkturbeobachtung (Konjunkturberichte) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Studienreihe zur regelmäßigen Konjunkturbeobachtung (Konjunkturberichte)
Auftragsgegenstand ist die Erstellung von Konjunkturberichten für das Land Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2023 bis 2025 (mit Verlängerungsoption bis 2027), und zwar jeweils im Februar, im Frühjahr und im Herbst.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Auftragsgegenstand ist die Erstellung von Konjunkturberichten für das Land Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2023 bis 2025 (mit Verlängerungsoption bis 2027), jeweils im Februar, im Frühjahr und im Herbst.
Die Konjunkturberichte müssen eine Wachstumsprognose für das laufende Jahr beinhalten. Des Weiteren müssen die Herbst-Konjunkturberichte jeweils eine Schätzung für das Folgejahr und die Februar-Konjunkturberichte eine Schätzung für das jeweils zurückliegende Jahr beinhalten.
Die Konjunkturberichte sollen die wesentlichen Konjunkturindikatoren für das Land Nordrhein-Westfalen für den aktuellen zeitlichen Rand und die jüngere Vergangenheit im Verlauf der vergangenen vier Jahre darstellen (auch grafisch) und anschaulich, in ein konsistentes Gesamtbild der wirtschaftlichen Entwicklung NRWs eingebettet, erklären. Auch Entwicklungen in einzelnen Branchen des produzierenden Gewerbes sollen betrachtet werden. Darüber hinaus sind weitere geeignete Indikatoren für die konjunkturelle Entwicklung in den Dienstleistungen vorzuschlagen.
Die Berichte sollen zudem eine Einschätzung der Entwicklung der Weltwirtschaft und des Euro-Raumes vornehmen und skizzieren, wie sich diese auf den Lauf der Wirtschaft in NRW auswirken. Die Konjunkturberichte sollen weiterhin auch wirtschaftliche Stimmungsindikatoren darstellen.
Die Beschreibung und Analyse der wesentlichen Konjunkturindikatoren ist in ein Gesamtbild der wirtschaftlichen Entwicklung Nordrhein-Westfalens einzubetten. Ebenfalls ist die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt darzustellen.
Die dargestellten Größen sind in Bezug zur Entwicklung in Deutschland insgesamt zu setzen und einzuordnen.
Aus der Analyse ist in den Konjunkturberichten in Anlehnung an die aktuelle konjunkturelle Entwicklung in Gesamtdeutschland, der Entwicklung der Weltwirtschaft und der EU bzw. des Euroraumes unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen eine Prognose der (realen) Wachstumsrate des nordrhein-westfälischen Bruttoinlandsproduktes jeweils des zurückliegenden und des laufenden Jahres abzuleiten.
Alle Berichte zusammen sollen eine konsistente Berichtsreihe ergeben, in der die einzelnen Berichte inhaltlich und methodisch zusammenhängen und aufeinander aufbauen.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit optional 2 mal um jeweils ein Jahr, somit bis maximal 2027 verlängern.
Je nach Bedarf sind optional Zusatzthemen deskriptiv und analytisch als ergänzende Sonderteile der jeweiligen Konjunkturberichte zu erarbeiten.
Ob für einen der obligatorischen Konjunkturberichte im Februar, Frühjahr oder Herbst die Erstellung eines Zusatzberichtes verlangt wird, bestimmt der Auftraggeber jeweils mindestens zwei Monate vor dem geplanten Veröffentlichungstermin. Diese Zusatzberichte sind ergänzend als zusätzliche, optionale Berichte anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. ein Jahr alt) ist mit dem Angebot vorzulegen.
Es ist eine Bankerklärung zum Nachweis der Bonität vorzulegen (max. 1 Jahr alt).
Eine Referenz über die Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Konjunkturberichts für Deutschland oder ein deutsches Bundesland, unter Angabe der Ansprechpartner beim Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle MWIKE
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYNG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.