Anmietung FFZ und BauMa in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Anmietung Sonderfahrzeuge/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung FFZ und BauMa in Deutschland
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anmietung von Sonderfahrzeugen nebst vermiettypischer Dienstleistungen in den nachfolgenden Losen.
Los 1: Anmietung von Flurförderfahrzeugen im Inland (Deutschland)
Los 2: Anmietung von Baumaschinen im Inland (Deutschland)
Die Leistung umfasst in jedem Los sowohl die Bereitstellung der Sonderfahrzeuge im Full-Service, die zugehörige Einweisung in die betriebssichere Bedienung sowie die Anlieferung und Abholung.
Der Full-Service muss mindestens folgende Punkte abdecken:
- Inkl. Anfahrt des Technikers
- Jährliche UVV Prüfung
- Wartungsarbeiten gemäß Herstellerangaben
- Batteriewartung und Funktionsgarantie
- Kostenfreier Austausch der Verschleißteile
- Verschleißbedingte Reparaturen (z.B: Erneuerung Gabelzinken, Bereifung, etc.)
Zum Dienstleistungsumfang gehört auch die Bereitstellung einer elektronischen Bestell- und Rechnungsabwicklung.
Ziel ist es, mit so vielen unterschiedlichen Lieferanten wie möglich, pro Los eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mindestens jedoch eine Rahmenvereinbarung je Los. Dies soll sicherstellen, dass der Aufraggeber seinen Bedarf an verschiedenste Arten und Ausprägungen dieser Mietfahrzeuge aus den zu schließenden losspezifischen Rahmenvereinbarungen decken kann.
Detaillierte Einzelheiten zur Leistungserbringung können aus der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Anmietung von Flurförderfahrzeugen im Inland (Deutschland)
Deutschland Die Anmietung und Bereitstellung dieser Sonderfahrzuge erfolgt ausschließlich in Deutschland.
Hinweis: Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 4 Jahre wieder.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 9.030.920,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 30.11.2026 begrenzt.
Dieses Los umfasst Elektro- Geh- Gabelhochhubwagen (FFZ 1-12 E), Elektro- Drei- Rad- Gegengewichtstapler (FFZ 2-12 E und FFZ 2-15 E), Elektro- Vier- Rad- Gegengewichtstapler (FFZ 2-30 E) und Diesel- Vier- Rad- Stapler (FFZ 2-12 D, FFZ-20 D, FFZ 2-30 D, FFZ 2-80 D und FFZ 2-150 D)
Die Flurförderzeuge werden beispielsweise zum Transportieren, Ziehen, Aufheben, Stapeln und In-Regale-Einlagern von Lasten im Inland eingesetzt. Die Nutzung der Flurförderzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Detailliierte Einzelheiten zu der jeweiligen vom Auftraggeber benötigten Mindestausstattung (Mindestanforderung) und zu den möglichen optionalen Ausstattungsvarianten sind in der Anlage "Los 1 Anlage Preisblatt" enthalten. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Detailliete Einzelheiten können aus der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 1) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Anmietung von Baumaschinen im Inland (Deutschland)
Deutschland Die Anmietung und Bereitstellung dieser Sonderfahrzuge erfolgt ausschließlich in Deutschland.
Hinweis: Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 4 Jahre wieder.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 4.004.252,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 30.11.2026 begrenzt.
Dieses Los umfasst Laderaupen (BauMa 7-160 [LR]), Planierraupen (BauMa 7-160 [PR]), Walzenzüge (BauMa 9-100), Minibagger (BauMa 1-45), Mobilbagger (BauMa 5-150), Kettenbagger (BauMa 6-160) und Schwenklader (BauMa 10-60 und BauMa 10-110).
Detailliierte Einzelheiten zu der jeweiligen vom Auftraggeber benötigten Mindestausstattung (Mindestanforderung) und zu den möglichen optionalen Ausstattungsvarianten sind in der Anlage "Los 2 Anlage Preisblatt" enthalten. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Baumaschinen werden beispielsweise zum Transportieren, Graben, Planieren, Verdichten, Laden, Schleppen oder Ziehen, Aufheben und Stapeln von Lasten im Inland eingesetzt. Die Nutzung der Baumaschinen entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Detaillierte Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung enthalten, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 2) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Gültig für alle Lose:
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert:
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.4), welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im Angebotsformular mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6MFF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.