AUS_MSA_VDS NOS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_02_09
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
AUS_MSA_VDS NOS
Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit baut die terranets bw GmbH in Rheinstetten eine Verdichterstation.
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH Leistungen zur Errichtung einer Mittelspannungsanlage (gasisoliert) und Transformatoren (Trockentrafo) aus.
terranets bw GmbH 76287 Rheinstetten
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH Leistungen zur Errichtung von Mittelspannungsanlagen (gasisoliert) und Transformatoren (Trockentrafo) aus. Der Leistungsumfang umfasst die Auslegung, das Engineering, die Lieferung und die Installation sowie die Inbetriebnahme der Mittelspannungsanlagen und Transformatoren.
Weiterhin ist die Wartung der Anlagen als Option Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Die vergabegegenständlichen Lieferungen und Leistungen sind folgendermaßen definiert:
- Lieferung, Montage und IBN einer gasisolierten 20kV Schaltanlage, bestehend aus 8 Feldern
- Lieferung, Montage und IBN von zwei Gießharz-Transformatoren inklusive Zubehör
- Lieferung, Verlegung und Anschluss von Mittelspannungs-, Niederspannungskabel, aller benötigten Steuerkabel, Komplette Verkabelung der 110V DC, 230W WR, sowie Mess- und Steuerkabel u.a. zum Meldeschrank etc. liefern, in bauseitig erstellten Kabelfüh-rungssystemen
- Berechnungen und Auslegung der Mittelspannungsschaltanlage:
o Kurzschluss- und Lastflussberechnung inkl. Schutzkonzept
o Selektivitätsberechnung
o Erdungsberechnung
o Schutzeinstellungsberechnung
o Druckentlastungsberechnung in den Schaltanlagenräumen (Trafo, Frequenzumrichter und Netzfilter).
Die Wartung der ausgeschriebenen Anlage ist optionaler Leistungsbestandteil. Einzelheiten zu der Option sind den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MSA_VDS_NOS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCA6M77
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.