Soziale Stadt Sieker-Mitte - Fortführung Quartiersmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6367
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Stadt Sieker-Mitte - Fortführung Quartiersmanagement
Die Stadt Bielefeld schreibt Leistungen im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme "Soziale Stadt Sieker-Mitte" aus.
Stadt Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungs-prozesses im Gebiet "Sieker-Mitte" die Leistungen für das Quartiersmanagement an externe Dienstleistende zu vergeben.
Quartiersmanagement
Das Quartiersmanagement umfasst die unterschiedlichen Aktivierungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote. Dabei liegt der inhaltliche Fokus darauf, die Integrationsleistung des Quartiers zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung aller Teilaufgaben und die Organisation aller partizipatorischen Prozesse sind darauf auszurichten.
Quartiersbüro
Ein wichtiger Aspekt der Quartiersbetreuung liegt in der Funktion als Ansprechpartner*in für die Bewohner*innen, weshalb die Arbeit im Quartiersbüro und die Vor-Ort-Präsenz hervorzuheben ist. Das Quartiersmanagement stellt ein wichtiges Bindeglied zu Akteuren im Stadtteil dar. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, weitere Menschen innerhalb und außerhalb des Stadtteils zu erreichen und die Vernetzung lokaler Akteure zu erhöhen.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides und dem darin definierten Durchführungszeitraum. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um zwei Mal ein Jahr, bis zum 31.12.2027, ist vorgesehen (Verlängerungsoption). Das Quartiersmanagement würde in diesem Fall im gleichen Stundenumfang wie 2024 und 2025 fortgesetzt werden. Die Verlängerung des Leistungszeitraums ist von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln abhängig.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mind. 6 Mio. Euro) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder die Bieterin/der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme verfügt.
Nachweis der Bieterin/des Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für den Nachweis genügt eine Eigenerklärung.
Betriebsbeschreibung, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden, die Entwicklung der Mitarbeitendenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie die technische Ausstattung der Bieterin/des Bieters (Geräte, Hard- und Software) zur Ausführung des Auftrages hervorgehen (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied).
Die Projektleitung muss einen Studienabschluss als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. einer berufsverwandten Qualifikation haben (z. B. Soziale Arbeit, Soziologie) oder als Stadtplanerin/Stadtplaner bzw. eine berufsverwandte Qualifikation (z. B. Geographin/Geograph, Master Urbanistik, Raumplanerin/Raumplaner, Raum- und Umweltplaner/-planerin) haben. Die Qualifikation ist zunächst durch Eigenerklärung anzugeben.
Eigenerklärung, dass die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitenden die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen.
Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens angestrebt wird, ist dies im Angebot darzulegen. Dies gilt auch für eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV. In diesem Fall ist auch die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Unternehmens zu erklären.
Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen) ist auszufüllen und zu berücksichtigen.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem X-Rechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die X-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Zahlungsbedingungen siehe § 17 VOL/B
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ917X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]