Neubau Ernst Ruska-Centrum 2.0, Gebäude 05.13 - Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: B50/42307273
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ernst Ruska-Centrum 2.0, Gebäude 05.13 - Elektrotechnik
Leistung: Elektroinstalltionsarbeiten einschl. Blitzschutz und Gaswarnanlage - Starkstromarbeiten:
• ca. 48KWp PV-Anlage • ca. 1.500 m Kabeltrassen, -leitern • ca. 900 m Brüstungskanäle • ca. 80.000 m Kabel und Leitungen • ca. 900 St Steckdosen • ca. 230 St KNX Beleuchtungssteuerung Taster/Präsensm.
• ca. 290 St Sicherheitsleuchten • ca. 800 St Beleuchtung • EMV seitige Abschirmung des GHV Abschirmfläche von ca. 150 qm als Boden-/ Decken-/ Wandabschirmung.
• Gaswarnanlage mit 50 Fühlern und 50 Alarmierungen - Schwachstromarbeiten:
• ca. 3 St Behindertenrufanlage • ca. 5 St Tür- und Gegensprechstellen • Personen Notsignalanlage mit 18 Signalgeber • ca. 190 St Elektroakustische Anlage mit Lautsprecher • ca. 150 St Brandmldeanlage mit Brandmelder • ca. 2.900 St LWL Verbindungen • ca. 2.100 St Daten Verbindungen
Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich
1. Starkstrom 1.1 . KGR 442 - Sicherheitsbeleuchtung 1.2 . KGR 442 - PV - Anlage 1.3 . KGR 442 - U SV 1.4 . KGR 443 - Niederspannungsschaltanlage 1.5 . KGR 444 - Unterverteiler 1.6 . KGR 444 - Verlegesysteme 1.7 . KGR 444 - Kabel und Leitungen 1.8 . KGR 444 - Installationsgeräte 1.9 . KGR 444 - K NX 1 .10 . KGR 445 - Beleuchtung 1 .11 . KGR 446 - Erdung und Potentialausgleich 1 .12 . KGR 449 - Sonstiges 1 .13 . Gaswarnanlage 2 . Schwachstrom 2 .1 . KG 451 : Telekommunikationsanlagen 2 .2 . KG 452 : Such - und Signalanlagen 2 .3 . KG 454 : Elektroakustische Anlagen 2 .4 . KG 456 : Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 2 .5 . KG 457 : Datenübertragungsnetze 2 .6 . KG 459 : Sonstiges zur KG 4 50 3 . KGR 500 - Außenanlagen 3 .1 . KGR 556 - Elektrische Anlagen 3 .2 . KGR 557 - Kommunikations -, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Ernst Ruska Centrum 2.0, Gebäude 05.13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übach-Palenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lammertz-elektrotechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden (https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/expertensuche-formular.html?resourceId=9389478&input_=9389000&pageLocale=de&templateQueryString=E-Rech-VO&submit.x=0&submit.y=0).
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o.g. Verordnung an das Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen. Hierzu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse „[gelöscht] “ zu nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]