Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inkl. relevanter Fachgutachten) zum Gesamtprojekt "Ausbau WDK bis Marl" Referenznummer der Bekanntmachung: 3833SB2-233.05/WDK/06/10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-datteln.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inkl. relevanter Fachgutachten) zum Gesamtprojekt "Ausbau WDK bis Marl"
Dem WNA Datteln ist die Planung des Ausbaus des Wesel-Datteln-Kanal vom Rhein bis Marl (Projekt W 23 des BVWP) übertragen worden.
Hierfür sollen im ersten Schritt Planungsleistungen in vier separaten Verträgen der Bereiche Umweltplanung, Streckenausbau, Querungsbauwerke und Schleusen vergeben werden.
Für den Bereich Umweltplanung soll die Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inklusive relevanter Fachgutachten) zum Gesamtprojekt „Ausbau WDK bis Marl“ vergeben werden.
Das Plangebiet umfasst die 40 Kilometer lange Ausbaustrecke (inkl. Schleusen und Querbauwerke) mit beidseitigem Untersuchungsraum. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt 3.801 ha.
Für die Untersuchungsbereiche der besonderen Leistungen werden jeweils gesonderte untersuchungsspezifische Abgrenzungen vorgenommen (vgl. Leistungsbeschreibung, Anlage 3 zum Formblatt 602-F)
Ausgeschrieben werden die folgenden Leistungen:
- UVP-Bericht
- Besondere Leistungen Flora und Fauna
- FFH-Verträglichkeitsstudie
- Fachbeitrag Artenschutz
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Kreis Recklinghausen und Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie Informationen zum Ausbauprojekt ist der Anlage 3 zum Vertragsentwurf (A03_Leistungsbeschreibung mit Leistungsbildern zu § 3_Entwurf.pdf) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inkl. relevanter Fachgutachten) zum Gesamtprojekt "Ausbau WDK bis Marl"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form über die e-Vergabeplattform des Bundes bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subu...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-datteln.wsv.de/