Sauberraum- und Reinraumeinbauten Referenznummer der Bekanntmachung: HyFaB2_Reinraum
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sauberraum- und Reinraumeinbauten
Lieferung und Installation von Sauberraum- und Reinraumeinbauten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planung und Installation von ca. 1.000 m² Sauberraum- und Reinraumeinbauten. Die zu beschaffende Installation soll als Raum-in-Raum Konzept in eine bestehende Hallen-Infrastruktur eingebracht werden.
Geplante Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Ausführungsbeginn 03/2023, Ausführungsende 07/2023.
Sämtliche zur Funktion erforderlichen Installationen sind vom Auftragnehmer als Generalunternehmerleistung zu erbringen
1. Planung / Konstruktion
Ausführungsplanung und Ausführungs-Koordination für funktionsfähige Raum-in-Raum-Systeme. Herstellen eines Schnittstellenplanes zur Haustechnik.
2. Ausführung
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme für insgesamt 9 Raum-in-Raum Einbauten inklusive zweier Schleusen auf zwei Geschossen.
- Lüftungstechnik einschließlich Automation und Schaltanlagen
- Raumluft- und Trocknungsgeräte ohne Kälteerzeugung und ohne Nieder-spannungsunterverteilung
- Einfacher Aufbau im Baukastensystem (erweiterbar)
- Systembauwände und –decken
- Material- und Personenschleusen
- Teilweise Reinraumbedingungen
Erdgeschoss:
- Gesamtfläche ca. 500 m²
- 6 Räume, davon ca. 100m² temperatur- und feuchtekontrolliert, restliche Fläche ausschließlich temperaturkontrolliert
- Ausführung als Reinraum ISO Klasse 9
- Temperatur 21°C +-2K
- Feuchte 50% +-10%
Obergeschoss:
- Gesamtfläche ca. 450 m²
- 3 Räume, temperatur- und feuchtekontrolliert
- 1 Personenschleuse
- 1 Materialschleuse
- 1 Flurbereich
- Ausführung als Reinraum bis ISO Klasse 7
- Temperatur 21°C +-2K
- Feuchte 50% +-10%
Die Einbauten sollen die folgenden grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:
1. Ausführung der einzelnen Räume nach Reinraumklasse DIN ISO 7 sowie nach Reinraumklasse DIN ISO 9
2. Einfacher und nutzerfreundlicher Eingriff in die Regelung der Räume je nach aktuellem Bedarf
3. Kosten- und Energiesparendes Raumkonzept zur Minimierung der laufenden Betriebskosten
4. Konstantes Monitoring und Speicherung der Umgebungsbedingungen
5. Einfacher Einbau sowie Möglichkeit zur späteren Erweiterung/Umbau der Räume
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie der Verordnung (EU) überprüft.
2. Wertungsschritt: Die Eignung gemäß III.1) wird überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in dem erfolgreichen Installation von Sauberraum- und Reinraumeinbauten (Raum-in-Raum-Systemen) mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung, sowie Industrie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nummer 1.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Berufshaftpflichtversicherung mindestens 10 Mio. Euro Personen- oder Sachschaden
Eignungsnachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nummer 2., insbesondere z.B.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungsnachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nummer 3., insbesondere z.B.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Es muss mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4)) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
III 2.2.1) Ein Auftrag kann nur erteilt werden, wenn das Land Baden-Württemberg die Zuwendungsmittel bewilligt. Eine Absichtserklärung liegt vor. Die Genehmigung der Fördermittel wird Ende Oktober 2022 erwartet.
III 2.2.2) Rechtsform von Bietergemeinschaften. Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
III 2.2.3) Erklärung gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg [Verpflichtungserklaerung_Mindestentgelt.pdf] ist abzugeben.
III 2.2.4) Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 [Eigenerklaerung_BMWK_Sanktionen (2201_Bau).pdf] ist abzugeben.
Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Das Formblatt F105 ist zwingend ausgefüllt einzureichen. Das Fehlen von geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss von Stufe 2 des weiteren Verfahrens führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.