Sanitärtechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-034-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärtechnische Anlagen
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Sanitärtechnische Anlagen
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Sanitärtechnische Anlagen:
Errichtung des Hausanschlusses mit Armaturen und Filter; 1350 m Lieferung und Montage von Edelstahlrohr DN 12 bis DN40; 850 m Lieferung und Montage von Wärmedämmung an Rohren DN12 bis DN40; 1350 m Lieferung und Montage von Verbundrohr DN 12 bis DN20; 850 m Lieferung und Montage von Wärmedämmung an Rohren DN12 bis DN40; 35 m Lieferung und Montage von Gasleitung DN50; 395 Lieferung und Montage von Schmutzwasserleitung DN50 - DN150; 27 St. Lieferung und Montage von WC-Anlagen; 21 St. Lieferung und Montage von Waschtisch-Anlagen; 14 St. Lieferung und Montage von Urinal-Anlagen; 3 St. Lieferung und Montage von Gipsfangbecken; 36 St. Herstellen von Kernbohrungen von 60mm bis 250mm in Wand und Decke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärtechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.igetec.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DBLK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.