Neubau Verfügungsgebäude Büros Gebäude 16.17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verfügungsgebäude Büros Gebäude 16.17
Leistung: Hohlraumboden inkl. Estrich
52428 Jülich
Leistung: Hohlraumboden inkl. Estrich - Technische Bearbeitung, Dokumentation 1 St.
- vorbereitende Maßnahmen EG- 3. OG 4.400 m²
- Hohlraumboden Nassestrich EG- 3. OG 4.400 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Verfügungsgebäude Büros Gebäude 16.17- Bodenbelagarbeiten-Hohlraumboden inkl. Estrich
Ort: Heinrichstal
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beiliegende Informationen:
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- Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der CO-VID-19- Pandemie
- Formblatt 225 VHB Stoffpreisgleitklausel
- Erklärung Sanktionen Russland
Sicherheitsleistungen:
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5 % - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung 3 % - Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche Zahlungen:
Zahlungen gemäß VOB/B.
Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden (https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/expertensuche-formular.html?resourceId=9389478&input_=9389000&pageLocale=de&templateQueryString=E-Rech-VO&submit.x=0&submit.y=0).
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o.g. Verordnung an die Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen. Hierzu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse „[gelöscht] “ zu nutzen.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]