Lieferung und Aufstellung von 3 Brennstoffzellenprüfständen (3 x 4 kW) Referenznummer der Bekanntmachung: H2_Test_3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung von 3 Brennstoffzellenprüfständen (3 x 4 kW)
Lieferung und Aufstellung von 3 Brennstoffzellenprüfständen incl. Inbetriebnahme zum Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzelle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung von 3 identischen Brennstoffzellenprüfständen je 4 kW inclusive Inbetriebnahme. Die zu beschaffenden Geräte sollten die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:(1) Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzellen(2) Automatisierte Steuerung, vollautzomatisierter Betrieb(3) Dynamischer Betrieb(4) geringer Platzbedarf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Burnaby
NUTS-Code: CA Canada
Postleitzahl: V5A4W2
Land: Kanada
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.