Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/8-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74/387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 28.02.2027, 18:00 Uhr.
Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen.
Der Auftragnehmer hat das Recht der Vertragsverlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Abweichende Besetzung (Nr. 4.2 der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung):
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen. Konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung je Schicht spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu acht Sicherheitsmitarbeiter binnen sechs Wochen sowie um bis zu zehn Sicherheitsmitarbeiter binnen acht Wochen verlangen.
Eine Absenkung um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu sechs Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate.
Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeiter auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf einen Mitarbeiter zu reduzieren, binnen zweier Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.)
Für die Einrichtung ist eine größere Sanierungsmaßnahme geplant, die ggf. zu einer temporären Veränderung der Belegungszahlen der Einrichtung sowie des Aufgabenzuschnitts des Sicherheitsdienstes führen kann. Während der Sanierungszeit ist daher unter Umständen eine angepasste Postenbesetzung erforderlich.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und des Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel (§ 3 Nr. 2 der Anlage 3a - Dienstleistungsvertrag):
Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen.
Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, die einen entsprechenden Tarifabschluss im Wach- und Sicherheitsgewerbe antizipieren und die der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 85 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.
weitere Option siehe II.2.14)
weitere Option zu II.2.11)
Transferbahnhof (Nr. 9 der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung
Auf dem Gelände des Transferbusbahnhofes findet im Regelfall montags bis freitags (außer feiertags) eine Weiterleitung von Bewohnern der Einrichtung in andere Einrichtungen statt. Zudem werden optional dienstags bis donnerstags (außer feiertags), bei erhöhtem Bedarf auch montags und freitags (außer feiertags), jeweils vormittags zentral für alle Einrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe Transferfahrten mit (Klein-)Bussen in die Stadt- und Landkreise durchgeführt. Je Transfer-Tag werden ungefähr 50 bis 200 Personen (Abweichungen nach oben und unten in Abhängigkeit der Zugangszahlen möglich) jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen und dabei ihre Wartezeit in der Wartehalle des Transferbusbahnhofs verbringen; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Stadt- und Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
9.1 Einzelne Leistungen
a) Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem jeweiligen Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf dem Auftragnehmer hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen.
b) Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit
c) Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse
d) Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen
e) Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten
f) Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber
g) Öffnen und Schließen der Zufahrtstore
h) Zuführung von Bewohnern der Einrichtung über das Areal zum Busbahnhof oder Begleitung zurück auf das Einrichtungsgelände
i) Zuführung der Personen zu ggf. erforderlichen Testungen oder medizinischen Untersuchungen am Transfer-Busbahnhof
j) Aufsicht über die wartenden Bewohner und Sicherstellung der Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsvorgaben
Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
9.2 Personaleinsatz
Die optionale Leistung hat in nachfolgend aufgeführter Regelbesetzung zu erfolgen:
Montag bis Freitag von 6:00 - 12:00 Uhr (außer feiertags):
3 Sicherheitsmitarbeiter
1 Schichtleiter
Sofern es der Umfang des anfallenden Transferumschlags zulässt, ist es dem Auftraggeber unbenommen weniger als die aufgeführte Personenanzahl abzurufen und im Übrigen die Aufgaben am Transferbusbahnhof durch die Regelbesetzung nach Ziffer 4.1 umzusetzen. Ebenfalls ist es dem Auftraggeber unbenommen bei einem entsprechenden Bedarf mehr als die genannte Personenanzahl abzurufen. Die Fristen für Personalaufstockungen und -absenkungen nach Ziffer 4.2 gelten entsprechend.
9.3 Abruf der Option
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist der Transferbusbahnhof in Betrieb, sodass die Leistungen nach Ziffer 9.1 und 9.2 mit Leistungsbeginn sofort zu erbringen sind und insoweit als abgerufen gelten.
Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Ziffern 9.1 und 9.2 kann nur mit einer Frist von zehn Wochen und in Textform erfolgen.
Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Option jeder-zeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor der Aufnahme des Transferumschlags am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Ziffern 9.1 und 9.2, in Textform angekündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter / Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Nr. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer und / oder Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt "Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen / Nachweise nach den Nrn. III.1.1.) 1) bis 5) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter/ der Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und / oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
5) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie,
6) ggf.Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer,
7) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer,
8) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft,
9) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe,
10) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
11) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 10 Mio. EUR für Personenschäden;
b) 5 Mio. EUR für Sachschäden;
c) 0,05 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden;
d) 0,2 Mio. EUR für Schlüsselverlustschäden;
e) 0,1 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden.
zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter (nur eigenes Personal), die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Mindestens zwei vergleichbare Referenzobjekte (Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts sowie dessen Betriebsart, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge für alle Betriebsarten, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung.
Bei den Referenzobjekten muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.
Bei mindestens einem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln.
Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Zu 2) Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen.
Bei mindestens einem Referenzobjekt muss es sich um einer Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln.
Bei den Referenzobjekten muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.
Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 01.12.2022, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Fehlende Angebotsunterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht nachgefordert.
Angebote, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, sind dementsprechend gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y6HQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]