Rahmenvereinbarung über fahrzeuggestützte Messysteme Gammastrahlung (FMG) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 0007/20/VV : 4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über fahrzeuggestützte Messysteme Gammastrahlung (FMG)
Rahmenvereinbarung über fahrzeuggestützte Messysteme Gammastrahlung (FMG), geeignet zur Integration in ein CBRN-Messsystem
Neuausschreibung nach Aufhebung des Vergabeverfahrens B 19.11 - 0007/20/VV : 3
Beschaffung von fahrzeuggestützten Messsystemen für Gammastrahlung (FMG) für den Einsatz im Zivil- und Katastrophenschutz
Das FMG ist ein hochempfindliches Strahlenschutz-Messgerät. Es stellt die Intensität von Gammastrahlung mit zwei Festkörper-Detektorsonden fest. Besonderer Wert wird auf die Detektion von künstlichen Strahlungsquellen bei einem veränderlichen natürlichen Untergrund gelegt.
Detaillierte technische Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die FMG sind vorgesehen für den neuen CBRN-Erkundungswagen (CBRN-ErkW) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Mit Zuschlag wird ein Auftrag erteilt über die Lieferung von neun Sätzen "FMG" und neun Sätzen "Integration" sowie über Schulungsleistungen für einige BBK-Mitarbeiter.
Darüber hinaus wird mit Zuschlag eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FMG für den neuen CBRN-ErkW geschlossen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 13.500.000,00 Euro (netto), jedoch maximal 550 Satz "FMG" und 550 Satz "Integration". Maßgeblich ist der zuerst erreichte Grenzwert (Höchstwert bzw. maximale Anzahl an Sätzen "FMG" und "Integration").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Servicevertretung in Deutschland (inhaltlich zugehörig zu Pkt. III.1.3 - aus technischen Gründen jedoch hier aufgeführt):
Gemäß Abs. 12 der Leistungsbeschreibung sind kleinere, einfache Reparaturarbeiten von einer deutschen Servicevertretung auszuführen. Die Geräte dürfen hierfür nicht ins Ausland verbracht werden.
Die in Deutschland befindliche Servicevertretung des Bieters muss über mindestens zwei Mitarbeiter verfügen, welche für die Durchführung der anfallenden Reparaturarbeiten qualifiziert sind, d. h. umfassende Kenntnisse über das Messprinzip, der Funktionsweise, Bedienung und Instandhaltung des FMG verfügen.
Die Anzahl entsprechender Mitarbeiter sowie die Anschrift der Servicevertretung sind im Angebot anzugeben. Hierzu nutzen Sie bitte den Vordruck Informationen zum Bieter und zur angebotenen Leistung.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen sollen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Falls in den letzten drei Jahren vor Angebotsfrist keine den Anforderungen entsprechende Referenzleistung erbracht wurde, werden - zwecks Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs - auch einschlägige Referenzleistungen berücksichtigt, die bis zu maximal 5 Jahre zurückliegen.
• Die Referenzen müssen insgesamt von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern stammen.
• Es wurden Geräte geliefert, die die folgenden Eigenschaften besitzen:
-> Die Geräte sind bestimmt für die Messung radioaktiver Strahlung
und
-> es handelt sich um in Serie gefertigte Geräte.
Notwendige und hinreichende Bedingung, um vorliegend als in Serie gefertigt zu gelten ist, dass es sich um Gerätemodelle / Baureihen handelt, von denen seitens des Herstellers bereits mehr als 50 Exemplare produziert und verkauft worden sind.
Referenzen über in Serie gefertigte Geräte werden gefordert, weil der Höchstwert der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung den Abruf größerer Stückzahlen erlaubt.
Klarstellung: Eine Mindestanforderung an die im Rahmen der Referenzaufträge gelieferten Stückzahlen besteht nicht. Dass heißt, das Minimum zur Erfüllung der Referenzanforderungen sind 2 Aufträge über jeweils ein Exemplar eines für die Messung radioaktiver Strahlung bestimmten und in Serie gefertigten Gerätes, wobei die beiden Referenzaufträge von verschiedenen Auftraggebern stammen müssen und nicht älter als 5 Jahre sein dürfen.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden.
• Es ist nur die o. g. Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte beachten Sie die in § 7 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fahrzeuggestützten Messsystemen Gammastrahlung genannten Mindestanforderungen an die Lieferfrist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anlagen "Eigenerklärung_Ausschlussgründe" und "Sanktionen Russland" sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Das tatsächliche Datum der Öffnung der Angebote kann von dem unter IV.2.7 genannten Datum abweichen. Die Öffnung erfolgt jedoch in jedem Fall erst nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.