FE 02.0453/2022/LRB - Fortentwicklung des Regelwerks zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Anpassung an aktuelle Entwicklungen und die Anforderungen der Bundeskompensationsverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 02.0453/2022/LRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0453/2022/LRB - Fortentwicklung des Regelwerks zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Anpassung an aktuelle Entwicklungen und die Anforderungen der Bundeskompensationsverordnung
FE 02.0453/2022/LRB - Fortentwicklung des Regelwerks zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Anpassung an Aktuelle Entwicklungen und die Anforderungen der Bundeskompensationsverordnung
Die Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP, Ausgabe 2011) und Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP, Ausgabe 2011) wurden mit ARS Nr. 13/2011 vom 18.10.2011 für die Bundesfernstraßen eingeführt. Am 14. Mai 2020 wurde die Bundeskompensationsverordnung im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (BKompV) eingeführt; damit einhergehend sind neue Vorgaben für die Planung und Planfeststellung von Bundesfernstraßen (Bau und Änderung), bei denen die Zulassung durch das Fernstraßen-Bundesamt erfolgt, zwingend zu beachten. Durch die Anforderungen der neuen BKompV sowie weitere Anpassungen an aktuelle Entwicklungen besteht der dringende Bedarf der Überarbeitung des Regelwerkes zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Daneben besteht weiterer Aktualisierungsbedarf aufgrund aktueller Rechtsprechung und anderer Entwicklungen. Neben der Überarbeitung der Richtlinien ist auch eine Überarbeitung der Musterkarten und der Merkblätter erforderlich. Als Ergebnis soll ein Entwurf der überarbeiteten Richtlinien und Musterkarten mit Merkblättern als Grundlage für das Anhörungsverfahren stehen.
2.Ziel und Nutzen des Projektes:
Die in den RLBP festgelegten Standards müssen aufgrund der geänderten Vorgaben (s.o.) fortgeschrieben werden. Darüber hinaus bedarf es einer Aktualisierung der dazugehörigen Musterkarten und Merkblätter. Die fortgeschriebene Standardsetzung betrifft sowohl Bundesvorhaben als auch Vorhaben, die von den Ländern zugelassen werden. Es besteht ein starkes Interesse an einem möglichst einheitlichen Rahmen, der trotz unterschiedlicher Ausgestaltung der Vorgaben des BNatSchG durch BKompV und Länderregelungen bei Bundesfernstraßenvorhaben anzuwenden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 02.0453/2022/LRB - Fortentwicklung des Regelwerks zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Anpassung an aktuelle Entwicklungen und die Anforderungen der Bundeskompensationsverordnung
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.