Verkehrsprognose 2040-Teil 2 Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/G13

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsprognose 2040-Teil 2 Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/G13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

2161/G13 zusätzliche Dienstleistungen zu Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die derzeit gültige Langfrist-Verkehrsprognose 2030 des BMVI (Basisjahr 2010, Prognosehorizont 2030) war Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan 2030 und die vom Deutschen Bundestag im Dezember 2016 beschlossenen neuen Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße als Anlage zu den jeweiligen Ausbaugesetzen.

Nach Ablauf von fünf Jahren muss das BMVI überprüfen, ob die Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße der Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 des jeweiligen Ausbaugesetzes. Dazu ist es erforderlich, eine neue Verkehrsprognose zu erstellen, die auf das Jahr 2040 ausgerichtet ist und die aktuellen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigt („Verkehrsprognose 2040“). Basisjahr für die Prognoserechnungen soll das Jahr 2019 sein.

Ziel der Verkehrsprognose 2040 ist es, eine Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland bis zum Jahr 2040 für den Güter- und Personenverkehr vorzunehmen. Neben den bundesweiten verkehrlichen Eckwerten sind auch die Verkehrsbelastungen der einzelnen Infrastrukturabschnitte der Verkehrsnetze Straße, Schiene und Wasserstraße für das Jahr 2040 zu prognostizieren. Diese Abschnittsbelastungen sind wiederum Grundlage für die Überprüfung der geltenden Bedarfspläne unter den Rahmenbedingungen der aktuellen und voraussichtlichen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen bis 2040.

Zudem soll diese neue Verkehrsprognose 2040 über den Prognosehorizont 2040 hinaus einen Ausblick auf mögliche Verkehrsentwicklungen mit dem Horizont 2050 geben. Diese Verkehrsentwicklungsszenarien 2050 werden Aussagen zum Güter- und Personenverkehr auf den Hauptverkehrskorridoren des Bundesgebiets ermöglichen.

Aufbauend auf der Prognose der Strukturdaten bezüglich Bevölkerung und Wirtschaft sowie der Prognose des See- und Luftverkehrs sollen die verkehrlichen Kenngrößen sowie die deutschlandrelevanten Verkehrsverflechtungen in Form von Quelle-Ziel-Matrizen des Güter- und des Personenverkehrs prognostiziert und auf die verkehrsmittelspezifischen Netze Straße, Schiene und Wasserstraße umgelegt werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/09/2021
Ende: 30/11/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 186-483954

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2261/G13
Bezeichnung des Auftrags:

2261-2020 Auftragsänderung - Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
21/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 2 760 860.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

im Auftrag wurden Regelungen zu Auftragsänderungen in Bezug auf die Vergütungsobergrenze angelegt und zum anderen führen äußere Umstände zu Mehraufwänden bzw. Verschiebungen der Aufwände und Personalkategorien, die zu Beginn des Vergabeverfahrens für den AG und den AN nicht absehbar waren und nicht beeinflusst werden können (Änderungen der Vorgaben zum Klimaschutz/ Ukraine-Krieg). Die notwendigen Änderungen hat der AN in einem Angebot aufgeführt und begründet.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/09/2021
Ende: 30/11/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 895 060.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

- inhaltliche Erweiterungen des Planfalls 2 durch neue Vorgaben im Koalitionsvertrag

- Berücksichtigung der Migrationsbewegungen durch den Ukrainekrieg

-Fortbestand der Covid Pandemie

- Äderungen der Langfristprognose, die für die Bearbeitung der Leistungen benötigt werden;

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, da zum einen im Auftrag Regelungen zu Auftragsänderungen in Bezug auf die Vergütungsobergrenze angelegt sind und zum anderen äußere Umstände zu Mehraufwänden bzw. Verschiebungen der Aufwände und Personalkategorien führen, die zu Beginn des Vergabeverfahrens für den AG und den AN nicht absehbar waren und nicht beeinflusst werden können (Änderungen der Vorgaben zum Klimaschutz/ Ukraine-Krieg).

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 760 860.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 3 655 920.00 EUR

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