Verkehrsprognose 2040-Teil 2 Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/G13
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsprognose 2040-Teil 2 Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040
2161/G13 zusätzliche Dienstleistungen zu Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
Die derzeit gültige Langfrist-Verkehrsprognose 2030 des BMVI (Basisjahr 2010, Prognosehorizont 2030) war Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan 2030 und die vom Deutschen Bundestag im Dezember 2016 beschlossenen neuen Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße als Anlage zu den jeweiligen Ausbaugesetzen.
Nach Ablauf von fünf Jahren muss das BMVI überprüfen, ob die Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße der Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 des jeweiligen Ausbaugesetzes. Dazu ist es erforderlich, eine neue Verkehrsprognose zu erstellen, die auf das Jahr 2040 ausgerichtet ist und die aktuellen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigt („Verkehrsprognose 2040“). Basisjahr für die Prognoserechnungen soll das Jahr 2019 sein.
Ziel der Verkehrsprognose 2040 ist es, eine Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland bis zum Jahr 2040 für den Güter- und Personenverkehr vorzunehmen. Neben den bundesweiten verkehrlichen Eckwerten sind auch die Verkehrsbelastungen der einzelnen Infrastrukturabschnitte der Verkehrsnetze Straße, Schiene und Wasserstraße für das Jahr 2040 zu prognostizieren. Diese Abschnittsbelastungen sind wiederum Grundlage für die Überprüfung der geltenden Bedarfspläne unter den Rahmenbedingungen der aktuellen und voraussichtlichen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen bis 2040.
Zudem soll diese neue Verkehrsprognose 2040 über den Prognosehorizont 2040 hinaus einen Ausblick auf mögliche Verkehrsentwicklungen mit dem Horizont 2050 geben. Diese Verkehrsentwicklungsszenarien 2050 werden Aussagen zum Güter- und Personenverkehr auf den Hauptverkehrskorridoren des Bundesgebiets ermöglichen.
Aufbauend auf der Prognose der Strukturdaten bezüglich Bevölkerung und Wirtschaft sowie der Prognose des See- und Luftverkehrs sollen die verkehrlichen Kenngrößen sowie die deutschlandrelevanten Verkehrsverflechtungen in Form von Quelle-Ziel-Matrizen des Güter- und des Personenverkehrs prognostiziert und auf die verkehrsmittelspezifischen Netze Straße, Schiene und Wasserstraße umgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2261-2020 Auftragsänderung - Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
im Auftrag wurden Regelungen zu Auftragsänderungen in Bezug auf die Vergütungsobergrenze angelegt und zum anderen führen äußere Umstände zu Mehraufwänden bzw. Verschiebungen der Aufwände und Personalkategorien, die zu Beginn des Vergabeverfahrens für den AG und den AN nicht absehbar waren und nicht beeinflusst werden können (Änderungen der Vorgaben zum Klimaschutz/ Ukraine-Krieg). Die notwendigen Änderungen hat der AN in einem Angebot aufgeführt und begründet.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
- inhaltliche Erweiterungen des Planfalls 2 durch neue Vorgaben im Koalitionsvertrag
- Berücksichtigung der Migrationsbewegungen durch den Ukrainekrieg
-Fortbestand der Covid Pandemie
- Äderungen der Langfristprognose, die für die Bearbeitung der Leistungen benötigt werden;
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, da zum einen im Auftrag Regelungen zu Auftragsänderungen in Bezug auf die Vergütungsobergrenze angelegt sind und zum anderen äußere Umstände zu Mehraufwänden bzw. Verschiebungen der Aufwände und Personalkategorien führen, die zu Beginn des Vergabeverfahrens für den AG und den AN nicht absehbar waren und nicht beeinflusst werden können (Änderungen der Vorgaben zum Klimaschutz/ Ukraine-Krieg).