Rahmenvereinbarung Subscriptionen Red Hat und SUSE Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-343
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Subscriptionen Red Hat und SUSE
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung eines Dienstleisters für den Bezug von Subscriptionen Red Hat (Los 1) und SUSE (Los 2)
Subscriptionen Red Hat
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Leistungen sind an den Standorten der BITBW in Stuttgart sowie den Dienststellen und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen.
Beschaffung und Lieferung der benötigten Subscriptionen.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Auftragsmengen über die Gesamtlaufzeit ausgegangen:
- Auftragsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR netto
Geschätzte Abnahmemengen:
1. Red Hat Enterprise Linux for Virtual Datacenters, Premium: 1 Stück
2. Red Hat Enterprise Linux for Virtual Datacenters, Premium: 45 Stück
3. Red Hat Enterprise Linux for Virtual Datacenters, Standard: 1 Stück
4. Red Hat Enterprise Linux for Virtual Datacenters, Standard: 45 Stück
5. Red Hat Enterprise Linux Server, Premium (Physical or Virtual Nodes): 1 Stück
6. Red Hat Enterprise Linux Server, Premium (Physical or Virtual Nodes): 26 Stück
7. Red Hat Enterprise Linux Server, Standard (Physical or Virtual Nodes): 1 Stück
8. Red Hat Enterprise Linux Server, Standard (Physical or Virtual Nodes): 27 Stück
9. Add-On High Availability: 1 Stück
10. Add-On High Availability: 4 Stück
11. High Availability for Unlimited Guests: 1 Stück
12. High Availability for Unlimited Guests: 6 Stück
13. Resilient Storage: 1 Stück
14. Resilient Storage: 4 Stück
15.Red Hat OpenShift Container Platform Standard (2 Cores or 4 vCPUs): 1 Stück
16. Red Hat OpenShift Container Platform Standard (2 Cores or 4 vCPUs): 20 Stück
17. Red Hat OpenShift Container Platform (Bare Metal Node), Standard (1-2 sockets up to 64 cores) 1 Jahr : 1 Stück
18. Red Hat OpenShift Container Platform (Bare Metal Node), Standard (1-2 sockets up to 64 cores) 3 Jahre: 100 Stück
19. Red Hat OpenShift API Management Premium: 6 Stück
20. Red Hat JBoss Enterprise Application Platform, 4-Core Premium: 2 Stück
21. Red Hat JBoss Enterprise Application Platform, 4-Core Standard: 1 Stück
22. Red Hat JBoss Enterprise Application Platform, 4-Core Standard: 3 Stück
23. Red Hat JBoss Web Server, 4-Core Premium 3 Jahre: 10 Stück
24. Red Hat JBoss Web Server 4-Core Standard: 104 Stück
25. Red Hat JBoss Enterprise Application Platform, 16-Core Standard: 1 Stück
26. Red Hat JBoss Enterprise Application Platform, 16-Core Standard: 1 Stück
27. Red Hat JBoss Web Server, 16-Core Premium: 2 Stück
28. Red Hat JBoss Enterprise Application Platform, 16-Core Premium: 3 Stück
29. Red Hat JBoss Enterprise Application Platform, 16-Core Standard: 4 Stück
30. Red Hat Ansible Automation Platform, Standard (100 Managed Nodes): 20 Stück
Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern.Da der Bedarf hauptsächlich aus Projektarbeit besteht, ist eine zeitliche Verteilung des Bedarfs auf das Jahr nicht genau planbar.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze, die für die jeweiligen Lose wie folgt definiert ist:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto (inkl. optionaler Leistungen).
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto (inkl. optionaler Leistungen).
Subscriptionen SUSE
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Leistungen sind an den Standorten der BITBW in Stuttgart sowie den Dienststellen und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen.
Beschaffung und Lieferung der benötigten Subscriptionen.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Auftragsmengen über die Gesamtlaufzeit ausgegangen:
- Auftragsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR netto
Geschätzte Abnahmemengen:
1. Long Term Server Pack Sup w/inh Virtual p/ Code Stream Inherited Subscription for 1 Year Linux SUSE 1-2 SUB VLA Socket: 55 Stück
2. Linux Enterprise Server x86 & x86-64 1-2 Sockets or 1-2 VM 15.x/ML Standard Subscription for 3 YearsLinux SUSE 1-2 SUB VLA Socket: 39 Stück
3. Linux Enterprise Server x86 & x86-64 1-2 Sockets or 1-2 VM 15.x/ML Standard Subscription for 3 Years Linux SUSE 1-2 SUB VLA Socket: 4 Stück
4. Linux Enterprise Svr x86 & x86-64 1-2 Sockets w/ unl VM 15.x/MLStandard Subscription for 3 Years Linux SUSE 1-2 SUB VLA Socket: 8 Stück
5. Linux Enterprise Svr x86 & x86-64 1-2 Sockets w/ unl VM 15.x/MLStandard Subscription for 3 Years Linux SUSE 1-2 SUB VLA Socket: 24 Stück
6.874-005943 Manager Server x86-64 1 Instance 01.03.2021 4.x/ML Priority Subscription for 3 Years Linux SUSE 1-1 SUB VLA Instance: 2 Stück
7. 874-006833 Manager Lifecycle Mgmt x86 & x86-64 1-2 Sockets or 1-2 VM 01.03.2021 4.x/MLPriority Subscription for 3 Years LinuxSUSE 1-2 SUB VLA Socket Red Hat: 53 Stück
8. 874-006833 Manager Lifecycle Mgmt x86 & x86-64 1-2 Sockets or 1-2 VM 01.03.2021 4.x/MLPriority Subscription for 3 Years LinuxSUSE 1-2 SUB VLA Socket SUSE: 39 Stück
9. 5874-006837 Manager Lifecycle Mgmt x86 & x86-64 1-2 Sockets w/ unl VM 01.03.2021 4.x/MLPriority Subscription for 3 Years Linux SUSE 1-2 SUB VLA Socket SUSE: 36 Stück
10. 874-006837 Manager Lifecycle Mgmt x86 & x86-64 1-2 Sockets w/ unl VM 01.03.2021 4.x/ML Priority Subscription for 3 Years Linux SUSE 1-2 SUB VLA Socket Red Hat: 90 Stück
11. 874-005945 Manager Proxy x86-64 1 Instance 01.03.2021 4.x/ML Priority Subscription for 3 Years Linux SUSE 1-1 SUB VLA Instance: 4 Stück
Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Da der Bedarf hauptsächlich aus Projektarbeit besteht, ist eine zeitliche Verteilung des Bedarfs auf das Jahr nicht genau planbar.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze, die für die jeweiligen Lose wie folgt definiert ist:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto (inkl. optionaler Leistungen).
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto (inkl. optionaler Leistungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bieter nicht um
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handelt.
Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
o Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
und DS-GVO
Sofern ein Auftragsverarbeitungsverhältnis (Art. 28 DS-GVO) entsteht, ist nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (I)
- Datenschutzkonzept (wird Bestandteil des Vertrags bei Zuschlag): Beschreibung, welche Verarbeitungen von personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten) erforderlich sind, um den Dienst/Dienstleistung zu erbringen. Die Beschreibung enthält mindestens:
o Angabe der Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten,
o Zweck der Verarbeitung,
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Funktion und Sitz,
o Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Eigenerklärung, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeiten. (A)
- Eigenerklärung, dass die Erbringung der vertraglich vereinbarten Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet (EU/EWR). (I)
Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
-Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
o Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
Los 1:
- Eigenerklärung, dass der Bieter mindestens zertifizierter RedHat Partner ist. (A)
Los 2:
- Eigenerklärung, dass der Bieter zertifizierter Suse "Gold Status Partner" ist. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Keine bestimmte Rechtsform, jedoch gesamtschuldnerische Haftung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYWG68LU1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.