Objektplanung - Neubau der Hauptschule Ibbenbüren Referenznummer der Bekanntmachung: 107/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung - Neubau der Hauptschule Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt die bauliche Realisierung einer neuen Hauptschule auf dem Grundstück der ehemaligen Tennishallen an der Straße "Am Sportzentrum". Gegenstand des Auftrags sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude. Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) zu beauftragen.
Ibbenbüren 49477
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt ihre Gemeinschaftsschulen, die derzeit auf zwei Standorte in Laggenbeck und auf dem Dickenberg verteilt sind, an einem neuen Standort zusammenzuführen. Als neuer Standort für die Hauptschule ist das Grundstück der ehemaligen Tennishallen an der Straße "Am Sportzentrum" vorgesehen. Der Standort grenzt an den Bereich der Gesamtschule, sowie an das Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren. Die neu entstehende und zu planende Hauptschule soll nach aktuellem Planungsstand eine neue Zweifeld-Sporthalle mit der Option der Erweiterbarkeit zu einer Fünffeldhalle mit Tribüne erhalten, je nachdem wie die derzeit durchgeführte städtebauliche Studie ausfällt. Die Planung und Ausführung des Vorhabens ist nachhaltig gemäß DGNB-Gold auszurichten.
Gegenstand des Auftrags sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude. Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) zu beauftragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 87%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 22%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Objekt entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 7,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.11.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.11.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war ein Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule (Grund- und weiterführende Schulen inkl. Förderschulen), einer sonstigen Schule (z. B. Berufskolleg), einer Universität oder einer Hochschule. (Gewicht 10%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegesnstand des Vorhabens war auch eine Tribüne für ein Sporthallengebäude (Gewicht 5%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Das Gebäude ist nach den Vorgaben eines anerkannten Zertifizierungssystems (z. B. DGNB, BNB, etc.) für nachhaltiges Bauen geplant bzw. errichtet worden (Gewicht: 10%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen (Kostengruppe 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%);
1.7) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 10%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 8%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 5%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 3. Beauftragungsstufe (Leistungsphase 8 und 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die geplante Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Objekt entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 7,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.11.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.11.2017.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie Anzahl sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu 1.: Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Zu 2.: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen und die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit einem Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung insgesamt darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD91KY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]