Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-2/41
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Ziel, die Transferentzugsraten im Bürgergeld und weiteren Sozialleistungen zu reformieren und die Erwerbsanreize hin zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu verbessern. Hohe Grenzbelastungen, insbesondere von 100 Prozent und mehr, sollen möglichst vermieden werden. Dafür soll das ausgeschriebene Forschungsvorhaben als Grundlage dienen.
Es soll Analyse und Erkenntnisse bereitstellen sowie Eckpunkte für eine Reform entwickeln. Dabei sollen gegeben der übergeordneten Zielstellungen aus dem Koalitionsvertrag, dass die Transferentzugsraten die günstigsten Wirkungen hinsichtlich Beschäftigungseffekten und Arbeitsmarktpartizipation in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erzielen, die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert und Grenzbelastungen von 100 und mehr Prozent ausgeschlossen werden, die Möglichkeiten der Zusammenfassung von Sozialleistungen geprüft werden. Die Heterogenität der Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen und nach Haushaltstypen, wie Frauen und Männer, Alleinerziehende und andere Familien (differenziert nach Zahl der Kinder), soll dargestellt werden.
Die Eckpunkte für eine Reform sollen die aktuellen Vorschläge zur Einführung des Bürgergeldes, den Sofortzuschlag für Kinder, die Reform des Wohngeldes, die Reformen zu Mini- und Midi-Jobs, die Erhöhung des Mindestlohns, relevante steuerliche Veränderungen und die Vorschläge zur Einführung der Kindergrundsicherung berücksichtigen.
Das Erkenntnisinteresse der Auftraggeberin lässt sich anhand folgender Leitfragen umreißen, die von der Bieterin/dem Bieter kritisch zu würdigen und ggf. zu ergänzen sind:
- Wie können die Transferentzugsraten im Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen angepasst werden, um eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung und eine Ausweitung des Beschäftigungsumfangs hin zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu erreichen? Wie ist dies gegebenenfalls ohne Mehrausgaben erreichbar?
- Welche Grenzbelastungen, Beschäftigungseffekte und fiskalischen Auswirkungen sind durch geänderte Modelle kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten?
- Welche Optimierungsoptionen bestehen im Hinblick auf begrenzte gesamtfiskalische Mehrkosten und zusätzliche Leistungsbezieher/ -innen? Wie wirken sich die einzelnen Reformoptionen auf die absolute Anzahl der Leistungsbezieher/ -innen kurz-, mittel- und langfristig aus?
- Welche weiteren steuerfinanzierten Sozialleistungen sollten in eine Reform der Transferentzugsraten einbezogen und ggfs. zusammengefasst werden? Wie könnte eine Ausgestaltung aussehen?
- Wie kann ermöglicht werden, dass Gruppen mit geringer Erwerbstätigkeit (z. B. Alleinerziehende, Partner/ -innen in Paarhaushalten, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder geringen Qualifikationen) durch eine Reform finanziell nicht schlechter gestellt werden und ebenfalls ihre Beschäftigung ausweiten?
Bei den Vorschlägen für ein geeignetes Forschungsdesign ist das Gender-Mainstreaming-Prinzip durchgängig zu berücksichtigen.
Das Forschungsvorhaben soll vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung einen Zeitraum von sechs Monaten umfassen. Der Endbericht soll bis spätestens Ende September 2023 vorgelegt werden. Drei Monate nach Zuschlagserteilung soll eine Präsentation mit dem Sachstand und weiteren Vorgehen übersandt werden. Zudem sollen ein Auftaktgespräch (nach Möglichkeit in Präsenz in Berlin) und ca. zwei forschungsbegleitende Gespräche (auch als Videokonferenz möglich) eingeplant werden.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.