Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement, Errichtung Hausanschlüsse Gschwend Referenznummer der Bekanntmachung: 243/19-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gschwend
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 74417
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gschwend.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement, Errichtung Hausanschlüsse Gschwend
Errichtung eines NGA-Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen für die Gemeinde Gschwend
Los 1: Gschwend Weiße Flecken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken im Gemeindegebiet gemäß des Infrastrukturaufrufs sowie der Sonderaufrufe der Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Gschwend beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemeindegebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Ostalbkreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Die Gemeinde Gschwend hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen):
Los 1 Gschwend Weiße Flecken
- ca. 83,7 km als Neubau bis zur Gebäude-/Kelleraußenwand
im öffentlichen Bereich sowie im privaten Grundstücke
- ca. 1,6 km Nutzung von bestehenden Rohrsystemen
- ca. 820 förderfähige Gebäudeanschlusspunkte (GAP)
Darüber hinaus sind vom Generalübernehmer alle Anschlüsse im vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau zu integrieren. Nach derzeitigem Stand sind dies ca. 32 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken, welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie gemäß Ziffer 3 des Hinweisblattes zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm erschlossen werden sollen. Eine evtl. notwendige vorgelagerte Infrastruktur ist im pauschalen Angebotspreis entsprechend zu berücksichtigen. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde vom Fördermittelgeber bereits signalisiert. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten und umzusetzen.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2: Gschwend Gewerbegebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken im Gemeindegebiet gemäß des Infrastrukturaufrufs sowie der Sonderaufrufe der Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Gschwend beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemeindegebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Ostalbkreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Die Gemeinde Gschwend hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen):
Los 2 Gschwend Gewerbegebiet
- ca. 1,9 km als Neubau bis zur Gebäude-/Kelleraußenwand
im öffentlichen Bereich sowie im privaten Grundstücke
- ca. 27 förderfähige Gebäudeanschlusspunkte (GAP)
Darüber hinaus sind vom Generalübernehmer alle Anschlüsse im vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau zu integrieren. Nach derzeitigem Stand sind dies ca. 32 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken, welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie gemäß Ziffer 3 des Hinweisblattes zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm erschlossen werden sollen. Eine evtl. notwendige vorgelagerte Infrastruktur ist im pauschalen Angebotspreis entsprechend zu berücksichtigen. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde vom Fördermittelgeber bereits signalisiert. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten und umzusetzen.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tarif-treue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tarif-treue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet. Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe [Betrag gelöscht] Euro für Los 1 Gschwend Weiße Flecken jeweils je Einzelfall für Personen- und Sachschäden bzw. in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Los 2 Gschwend Gewerbegebiete jeweils je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Gschwend Weiße Flecken mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 2 Gschwend Gewerbegebiet mindestens [Betrag gelöscht] EUR EUR netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet. Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.