Green Heat bp - Errichtung Wärmetauscherstation Referenznummer der Bekanntmachung: WS700933560
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45896
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniper.energy
Abschnitt II: Gegenstand
Green Heat bp - Errichtung Wärmetauscherstation
Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Wärmetauscherstation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Uniper Wärme GmbH, Gelsenkirchen im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt in Gelsenkirchen die Auskopplung industrieller Abwärme aus Raffinerieprozessen. Dazu beabsichtigt der AG eine Wärmetauscherstation mit den entsprechenden Nebenanlagen zu errichten. Gegenstand dieser Anfrage ist die Errichtung einer Wärmetauscherstation. Hierzu hat der Auftragnehmer (AN) ein Gebäude inkl. zugehörigen Rohrleitungsbau und Anlagenbau in einem vom Raffineriegelände abgegrenzten Baufeld zu planen und bauen. Die Spannungsversorgung der Wärmetauscherstation erfolgt durch die BP. In diesem Zusammenhang schreibt der AG die Leistungen für die Planung, die Errichtung und die Inbetriebnahme für diese Anlage beschränkt funktional aus. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die spätere (Voll-)Wartung und Instandhaltung des hier beschriebenen Liefer- und Leistungsumfangs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.