zeoS4 E-Carsharing Betrieb in der Wirtschaftsregion Bruchsal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfg-bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
zeoS4 E-Carsharing Betrieb in der Wirtschaftsregion Bruchsal
Das Projekt „zeoS4“ setzt auf dem bestehenden E-Carsharingdienst „zeozweifrei unterwegs” auf, der in 14 Kommunen in der Wirtschaftsregion Bruchsal bereits in Betrieb ist: Bad Schönborn, Bretten, Bruchsal, Dettenheim, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher, Sulzfeld und Zaisenhausen. Bereits mit dem laufenden Projekt „zeozweifrei unterwegs“ wurden im Jahr 2016 kombinierte Elektromobilitäts- und Carsharingstationen flächendeckend in den beteiligten Kommunen eingerichtet. E-Carsharing ergänzt dort seither die bestehende Verkehrsinfrastruktur für die Menschen vor Ort und setzt Anreize, dass Wenigfahrer auf ein eigenes Fahrzeug verzichten und mit dem Projekt eine umweltfreundliche und kostengünstige Mobilitätsalternative erhalten. Mit dem neuen Förderprojekt „zeoS4“ soll das bestehende E-Carsharingssystem nun weiter ausgebaut und auch der Carsharingbetrieb in einem offenen Verfahren neu ausgeschrieben werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein E-Carsharingbetreiber für das Gesamtsystem gesucht Die Ausschreibung des E-Carsharing Betriebs inkl. der Bestandsfahrzeuge erfolgt über die Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH. Die WFG ist ausschreibende Stelle. Sie wird dabei unterstützt von der Vergabestelle der Stadt Bruchsal, über die das Verfahren abgewickelt wird. Auftraggeber und somit Vertragspartner werden jeweils die in den Anlagen aufgeführten Kommunen und Unternehmen (siehe Anlage 1 Stationsliste).
Kommunen und Unternehmen in der Wirtschaftsregion Bruchsal - Siehe Anlage 1 Stationsliste
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und der Betrieb der aktuellen Stationen und der geplanten neuen Stationen Es ist zwischen 3 Stationstypen zu unterscheiden.
- Bestandsstationen
Weiterbetrieb von 43 bereits bestehenden Stationen mit den dazugehörigen Bestandsfahrzeugen; ggf. können die Carsharingkomponenten in den Fahrzeugen ausgetauscht werden;
die Übernahme dieser Stationen kann frühestens am 01.10.2022 und muss bis spätestens zum 01.01.2023 erfolgen;
- Modernisierungsstationen
Weiterbetrieb von 6 bestehenden Stationen, deren jeweilige Bestandsfahrzeuge voraussichtlich bis 31.03.2023 durch Neuwagen ersetzt werden*; die Übernahme dieser Stationen muss zum gleichen Zeitpunkt wie bei den „Bestandsstationen“ (siehe oben) erfolgen, wobei bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen Neuwagen die derzeitigen Bestandsfahrzeuge weiterzubetreiben sind;
- Neustationen
Betrieb von 28 neuen Stationen an zusätzlichen Standorten (davon 21 neue Stationen in 11 Kommunen innerhalb des bestehenden Projektgebiets und bis zu 7 neue Stationen in bis zu 3 neuen Gemeinden und Städten im nördlichen Landkreis Karlsruhe);** diese Stationen werden mit den dazugehörigen Komponenten (jeweils 1 Neufahrzeug, Parkplatz, Ladeinfrastruktur) vom Projektpartner ewb und dem jeweiligen Fahrzeugeigentümer voraussichtlich bis 31.03.2023 aufgebaut;
die Übernahme dieser Stationen muss zum 01.04.2023 erfolgen; dieser Zeitpunkt kann sich verschieben, wenn es zu Verzögerungen beim Aufbau der Station kommen sollte.
* Von den 6 Modernisierungsstationen stehen 2 noch unter Vorbehalt: Hier entscheidet sich bis 01.04.2023, ob tatsächlich ein Neufahrzeug angeschafft wird; falls nicht, bleibt die Station dennoch im System und ist mit dem Bestandsfahrzeug weiterzubetreiben. ** Von den 28 Neustationen stehen 3 noch unter Vorbehalt: Hier entscheidet sich bis 01.04.2023, ob die Station insgesamt tatsächlich realisiert wird; falls nicht, entfällt diese Station ersatzlos.
Somit sind in Summe voraussichtlich bis zu 71 Stationen vom künftigen Carsharingbetreiber zu übernehmen:
Für das Gesamtprojekt sind 4 Fahrzeugtypen vorgesehen bzw. vorhanden:
- 4/5 Sitzer (Kompaktklasse): 57 Fahrzeuge
- Kombi/Kastenwagen: 3 Fahrzeuge
- 7-Sitzer: 8 Fahrzeuge
- 9-Sitzer: 3 Fahrzeuge
Die genannten Stationen sind zu 2 unterschiedlichen Übernahmezeitpunkten vom Carsharingbetreiber zu übernehmen:
1. Übernahme der 43 Bestandsstationen und 6 Modernisierungsstationen (letztere zunächst noch mit den „alten“ Fahrzeugen) – frühestens zum 01.10.2022 und spätestens zum 01.01.2023;
2. Übernahme der 28 Neustationen und Austausch der Neufahrzeuge an den 6 Modernisierungsstationen – zum 01.04.2023 (ggf. später, wenn es zu Verzögerungen beim Aufbau der Station kommt).
Die 34 Neufahrzeuge – aufgeteilt auf Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) und der Neustationen (28 Fahrzeuge) – werden durch ein derzeit laufendes EU-weites Vergabeverfahren beschafft (siehe Anlage 3). Voraussetzung und Grundlage dieser Fahrzeugausschreibung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Ube) für das Vorhaben zeoS4 im Rahmen der Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020 (alle Informationen inkl. der Förderbedingungen und der VwV sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://efre-bw.de/foerderungsuebersicht/klimaschutz-mit-system-investitionen-und-bewusstseinsbildung/), die durch die L-Bank und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an den jeweiligen Fahrzeugeigentümer ergeht. Sie steht unter einem Vorbehalt. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können.
Die WFG geht derzeit davon aus, dass alle 34 Neufahrzeuge rechtzeitig bis zum 31.03.2023 geliefert werden können. Angesichts der Situation an den globalen Märkten ist jedoch nicht auszuschließen, dass alle oder einen Teil der Neufahrzeuge doch nicht pünktlich geliefert werden kann. Daher behält sich die WFG das Recht vor, die ggf. betroffene Teilleistung der vorliegenden Carsharingausschreibung zu kündigen und wird dies dem Carsharingbetreiber bis spätestens 31.01.2023 mitteilen. Unbeschadet davon werden die 43 Bestandsfahrzeuge – aufgeteilt auf Bestandsstationen (37 Fahrzeuge) und Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) – in jedem Fall bis spätestens 06.09.2022 mit der vorliegenden Ausschreibung bezuschlagt.
REACT EU EFRE KmS 2014-2020
Vorhaben zeoS4 im Rahmen der Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020 (alle Informationen inkl. der Förderbedingungen und der VwV sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://efre-bw.de/foerderungsuebersicht/klimaschutz-mit-system-investitionen-und-bewusstseinsbildung/), die durch die L-Bank und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/