Elektroinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-037-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationen
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Elektroinstallationen
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Elektroinstallationen: Gesamtfläche des Gebäudes ca. 6.000 m²; Die Arbeiten für die Elektrotechnik umfassen die Lieferung und Montage folgender Komponenten und Leistungen: Haupt- und Unterverteilungen inklusive Zähleranlage; Installation und Wartung von Baubeleuchtung und Baustrom während der Bauphase; Potentialausgleichsanlage; Video Türsprechanlage; Kabel- und Leitungsnetz; Verlege- und Kabeltragsysteme sowie von Unterflurkanälen; Alle notwendigen Installationsgeräte inkl. zugehörigem Installationsmaterial; Innen- und Außenbeleuchtung; Jalousiesteuerung; Lichtrufanlagen für die Behinderten WCs; Türverkabelung; Verkabelung und Montage bauseitiger RWA-Komponenten; Einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit zentraler Überwachung; Installation einer ELA-Anlage mit Notfallwarnsystem nach VDE 0828 inkl. Lautsprechern und Verkabelung; Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf Wachdienst; Erstellung des EDV-Netzes bestehend aus 19" Datenschränken, EDV-Verkabelung auf LWL- und Kupferbasis sowie Datendosen; Einbruchmeldeanlage mit Verkabelung, Wählgerät, Bewegungsmeldern Signalgebern sowie Anschluss von bauseitigen Kontakten; Vorbereitung für eine bauseitige elektronische Schließanlage und Montage von bauseitigen Komponenten; Beamer inkl. Deckenhalterungen und aktiven Lautsprechern; Erstellung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen; Herstellung von Durchführungen und Bohrungen; Installation einer PV-Anlage mit ca. 29,64 kWp auf dem Flachdach der Schule; Zusammenfassung der Massen: NSHV inkl. 1 Zähleranlage; 9 Unterverteilungen; Baustromhauptverteiler mit 5 Steckdosenverteilern für die Etagen; 15 Potentialausgleichsschienen mit 700 m Potentialausgleichsleitung in verschiedenen Querschnitten; 30000 m Kabel und Leitungen in verschiedenen Querschnitten; Videotürsprechanlage mit Aufschaltung auf die Telefonanlage der Schule; 800 m Kabeltragsysteme in verschiedene Größen; 60m Unterflurkanal mit 22 Bodentanks; 1500 m Verlegesysteme und Brüstungskanäle; 1700 Stück Installationsmaterial in verschiedenen Ausführungen; 5000 Sammelhalter in verschiedenen Ausführungen; 1000 Innen- und Außenleuchten; Jalousiesteuerung für 68 Räume; 3 Rufkompaktsets für die Behinderten-WCs; Anschluss und Verkabelung von 10 Türtastern und Rauchmeldern; 190 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten mit zentraler Überwachung; Notfallwarnsystem mit 95 Lautsprechern; Aufgeschaltete Brandmeldeanlage mit ca. 240 Meldern und 103 Signalgebern; EDV Netz bestehend aus 5 19" Datenschränken, ca. 200 Datendosen, 15.000 m Datenkabel, 200m LWL; Einbruchmeldeanlage mit 45 Bewegungsmeldern, 35 Modulen; 35 Beamer inkl. Deckenhalterung und Aktivlautsprechern; 130 Stück Brandschutzschotts verschiedener Art und 92m Brandschutzkanal; 29,64 kWp PV-Anlage auf Flachdach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroinstallationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.neyenhuys.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DBFM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.