Lieferung von zwei Brennstoffzellen-Lkw mit dem Aufbau zum Abfallsammelfahrzeug als Hecklader für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Brennstoffzellen-Lkw mit dem Aufbau zum Abfallsammelfahrzeug als Hecklader für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (Auftraggeber) die Lieferung von zwei Brennstoffzellen-Lkw einschließlich des Aufbaus zum Abfallsammelfahrzeug als Hecklader im offenen Verfahren europaweit aus.
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Der Auftragnehmer übergibt die Lkw an den Auftraggeber.
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm
Hafenstraße 8
59065 Hamm
Die Kosten für ggf. erforderliche Zwischentransporte, die Versicherung und Überführung der Lkw trägt der Auftragnehmer.
Der Bieter hat zwei Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Der Bieter hat fabrikneue Lkw anzubieten und zu liefern.
zu II.2.7)
Der hier angegebene Beginn ist der früheste Liefertermin (nach Bindefristende). Die Vertragslaufzeit ergibt sich erst mit Zuschlagserteilung und das Ende errechnet sich dann aus der tatsächlichen Lieferzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.1.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis des Bezugs zu Russland haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.5) Angebot (Vordruck)
(1.6) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.7) Erläuterungen zum Gewährleistungsumfang und zu den Wartungsintervallen und Erläuterungen zur kostenlosen Inspektion / Wartung während der eingeräumten Garantie- / Gewährleistungszeit
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Prospekte mit ausführlicher Beschreibung und Datenblättern zu dem im Leistungsverzeichnis angebotenen Brennstoffzellen Lkw
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Vorführung eines Referenzfahrzeuges
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html