Evaluation der „Computerspieleförderung des Bundes“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Förderzeitraum von 01.10.19 bis 31.12.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: IC4-23305/006#031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der „Computerspieleförderung des Bundes“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Förderzeitraum von 01.10.19 bis 31.12.2022
Die Leistungsbeschreibung ist unter „Vergabeunterlagen“ abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin /Deutschland.
Siehe Ziffer II 1.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a)Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Kriterien und Nachweise mit Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit
-Der Bewerber hat eine für das Projekt zuständige Kontaktperson einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
-Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit: Der Bewerber darf im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Potenzielle Interessenskollisionen mit anderen Aufgabenfeldern sind durch strukturelle Separierungen auch künftig auszuschließen (fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit), Gewähr für die Einhaltung des Datenschutzes, Verschwiegenheit/Geheimhaltung.
-Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Gesamt-Umsatz der letzten drei Jahre, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.
-Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.
-Formlose Eigenerklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Darüber hinaus Nachweise im Rahmen geltender Sanktionsvorschriften im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.
-Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung der Unternehmen und Nennung der Aufgabengebiete. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu erklären.
-Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies entsprechend zu erklären.
Eignungskriterien:
-Erfahrung und Kompetenzen in der Durchführung wissenschaftlicher Studien und Evaluationen, unter anderem auch im Bereich Förderprogramme der öffentlichen Hand.
-Vertiefte Kenntnisse der deutschen und europäischen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich öffentlicher Wirtschafts- und/oder Kulturförderung sowie Computerspiele.
-Vertiefte branchenspezifische Kenntnisse im Bereich der Computerspiele-Industrie.
Erforderliche Nachweise:
a)Darlegung von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei erfolgreich abgeschlossenen Aufträgen zu mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Projektinhalten in den letzten sieben Jahren. Dabei
-mindestens ein Referenzprojekt, bei dem ein Bundes- oder Landesministerium oder eine andere öffentliche Förderinstitution Auftraggeber war.
-mindestens ein Referenzprojekt, das Erfahrungen im Bereich der Begutachtung oder Evaluation von deutschen öffentlichen Förderprogrammen mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro und mindestens 20 Zuwendungsempfängern belegt.
b)Darstellung des Evaluationsteams und der jeweiligen Kompetenzen und Referenzen der Mitarbeiter. Dabei weist der Bieter nach, dass alle von ihm eingesetzten Personen durch Ausbildung/Studium und beruflichen Werdegang sowie sofern vorhanden Fortbildungen, Zertifizierungen und andere einschlägige Kenntnisse die für die Erbringung der Leistung notwendigen Fachkenntnisse besitzen. Darunter müssen mindestens zwei Personen über einen volks- und/oder betriebswirtschaftlichen Hochschulabschluss verfügen.
c)Darstellung, in welchem Umfang die Mitglieder des Projektteams im Projektzeitraum gebunden sind, insbes. in anderen Aufträgen des BMWK bzw. nachgeordneter Behörden, anderer Bundes- und Landesbehörden bzw. durch Zuwendungen des Bundes und der Länder im Projektzeitraum. Weiterhin ist darzustellen in welchen Projekten es Überschneidungen/Ergänzungen zum Vorhaben gibt und ob bzw. wie diese Arbeiten im Rahmen des Angebots integriert werden sollen. Dabei ist der Arbeitsaufwand und die spezifischen Inhalte je Projekt zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 12.12.2022 um 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „[gelöscht]“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 08.12.2022 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de