Betriebsleistungen im Linienverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 20221024_KBB_JA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aseag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen im Linienverkehr
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gm. § 42-43 Personenbeförderungsgesetz ab dem 16.10.2023
Los 1 umfasst die Kurse
G01 MFF G02 MFF G09 MFF G10 MFF G10 MFF
N01 MFF G01 Sa G02 Sa G01 MFS G02 MFS
G09 MFS G10 MFS N01 MFS
gemäß der vertraglichen Regelung
Los 2 umfasst die Kurse
G03 MFF G11 MFF G12 MFF G13 MFF N02 MFF
G03 Sa G03 MFS G11 MFS G12 MFS G13 MFS
N02 MFS
gemäß der vertraglichen Regelung
Los 3 umfasst die Kurse
G05 MFF G08 MFF G14 MFF N03 MFF G05 Sa
G05 MFS G08 MFS G14 MFS N03 MFS
gemäß der vertraglichen Regelung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind (Vordruck 1),
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist, sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat (Vordruck 1).
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber und mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabaeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrer Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweiligt Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag soll der Bewerber seine Bonität durch Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z.B. Creditreform) oder einem gleichwertigen Nachweis nachweisen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist eine "mittlere Bonität" (entspricht im Bonitätsindex Creditreform <300 Punkte). Die Vorlage ergänzender Unterlagen, die über die Bonität des Bewerbers ebenfalls Aufschluss geben, ist möglich. Bei Zweifeln über die Bonität des Bewerbers behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Vorlage der Genehmigungsurkunde (Lizenz) für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr (Linienverkehr)
(Vordruck 8)
- Vorlage von Referenzen im Linienverkehr (Vordruck 4)
- Vorlage der Eigenerklärung Russlandsanktionen (Vordruck 9)
- Vorlage der Eigenerklärung Projektsprache Deutsch (Vordruck 11)
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnamefrist bilden.
Der Bieter/der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
- er damit einverstanden ist seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens nach dem am Ort der Leistungserbringung für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehenen Entgelt nach den tarifverträglich festgelegten Modalitäten zu bezahlen, und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen (Mindeststandard NWO/verdi MTV und LTV in der jeweils gültigen Fassung),
- er sicherstellt, dass alle an der Ausführung des Auftrags beteiligten Personen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzkonform zum Datenschutz unterwiesen werden, und dies dokumentiert wird; darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 1.3) genannte Vergabeportal anonymisiert statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Aufftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Aufftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.
Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Bonitätsauskunft) stellt der Aufftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
5. Ob und in welchem Umfang Bieter Fahrzeuge einsetzen, deren Anschaffung oder Betrieb öffentlich gefördert wurden/werden, ist für den Auftraggeber irrelevant und wird in der Wertung weder positiv noch negativ berücksichtigt. Entscheidend für den Auftraggeber ist allein die Wirtschaftlichkeit der Angebote nach dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterium.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYXVZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nach der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Aufftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer iV2.2. bei dem Aufftraggeber zu rügen.