Lieferung, Einrichtung und Supportleistungen von Firewalls für diverse Kreisschulen des Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 104-22-09-He
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Einrichtung und Supportleistungen von Firewalls für diverse Kreisschulen des Ortenaukreis
Das Landratsamt Ortenaukreis beabsichtigt die Lieferung von Firewall Hardware und Lizenzen, deren Konfiguration und Implementierung sowie Supportleistungen für diverse Kreisschulen zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: • Lieferung von 10 Hardware Firewall Unified Threat Management Appliances (UTM) für kleinere Nutzerzahlen zur Verwendung in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, inkl. Lizenzen, Software, Module• Lieferung von 4 Hardware Firewall Unified Threat Management Appliances (UTM) für mittlere bis hohe Nutzerzahlen zur Verwendung in Beruflichen Schulen, inkl. Lizenzen, Software, Module• Dienstleistung zur Inbetriebnahme der Firewall• Support-Dienstleistungen Der Auftrag wird als Gesamtauftrag an einen Bieter erteilt und nicht in Lose aufgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.