Um-, Erweiterungs- und Neubau Schillerschule, Objektplanung Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Um-, Erweiterungs- und Neubau Schillerschule, Objektplanung Freianlagen
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt den Um-, Erweiterung- und Neubau der Schillerschule und damit auch des Schulhofs.
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Grundlage für die Objektplanung Freianlagen ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Umbau und zur Sanierung des Schulhofes des Architekturbüros StadtLandschaftPlus aus Karlsruhe.
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Es wird ein Landschaftsarchitekt für die Objektplanung Freianlagen LPH 5-9 mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Ettlingen
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt den Um-, Erweiterungs- und Neubau der Schillerschule einschließlich des Schulhofs unter Berücksichtigung der aktuellen räumlichen, funktionalen, baurechtlichen und energetischen Anforderungen. Nach vorangegangenen Machbarkeits- und Variantenuntersuchungen und einem Architektenwettbewerb ist mit der Objektplanung Gebäude das Architekturbüro Numrich Albrecht Klumpp aus Berlin beauftragt. Grundlage für die Objektplanung Freianlagen ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Umbau und zur Sanierung des Schulhofes des Architekturbüros StadtLandschaftPlus aus Karlsruhe.
Das Konzept für den Hochbau sieht einen kompakten dreigeschossigen Neubau für alle Räume der 2-zügigen Grundschule, einschließlich Mensa und Lehrküche, vor. Durch die direkte Anbindung des Neubaus an den denkmalgeschützten Altbau kann dieser barrierefrei erschlossen werden und eine kurze Wegeverbindung für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Mensa und Verwaltung geschaffen werden. Die Werkrealschule einschließlich der Aufenthaltsbereiche für den Ganztagesbetrieb ist im Altbau über alle Geschosse verteilt. Im Untergeschoss des Altbaus sind getrennt vom Schulbetrieb die Vereinsräume der Bürgerwehr Ettlingen angeordnet.
Die geplante Hochbaumaßnahme erfordert tiefgreifende Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Außengelände der Schule. Durch die Platzierung des Baukörpers in der Mitte des Grundstückes müssen die erforderlichen Bereiche für Feuerwehrzufahrt, PKW- und Fahrradstellplätze, Spiel- und Sportanlagen und Müllentsorgung verlagert und neu hergestellt werden. Höhenunterschiede sind durch Treppen und Stützmauern abzufangen und Anlagen für die Versickerung von Regenwasser und die Gewinnung von Erdwärme sowie eine Trafostation neu zu integrieren. Die Freifläche des Schulhofes verkleinert sich durch die Bebauung, in dieser verkleinerten Fläche sind jedoch mehr Funktionen zu integrieren.
Dies bedeutet, dass ca. 7.080 m² Freifläche im laufenden Schulbetrieb und parallel zur Hochbaumaßnahme komplett überarbeitet werden. Vom Planungsbüro wird dafür ein hohes Maß an Flexibilität und Anwesenheit auf der Baustelle erwartet, um auftretende Probleme zügig zu lösen.
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Beschreibung der Funktionsbereiche:
Der Vorplatz an der Scheffelstraße wird durch Pflanzungen und Sitzgelegenheiten strukturiert. Der Platz soll sowohl für Schüler, Eltern und Bürger einen öffentlichen Eingang zur Schule und zur benachbarten Sporthalle darstellen. Gleichzeitig soll der Platz als Pausenfläche für ältere Schüler nutzbar sein. Zum öffentlichen Verkehr besteht an der Scheffelstraße eine Trennung durch ein Geländer mit Füllung.
Zufahrtsbereich Schillerstraße:
Im Anschluss an die Schillerstraße befindet sich die Andienungs- und Versorgungsfläche u.a. für den Mensabetrieb. Ebenso sind hier die notwendige Pkw-Stellplätze sowie der Entsorgungsstandort angeordnet.
Unterer Schulhof:
Der anschließende Bereich ist der Mensa zugeordnet. Von der Mensa kann schwellenlos in den Hof gewechselt werden. Unterhalb dieses Bereiches ist ein Streetballfeld angeordnet. So ergibt sich hier der Pausenbereich der Werkrealschüler. Die Gliederung der Treppenanlage schafft Aufenthaltsbereiche für verschiedene Gruppen. Der Bereich ist entlang der Sporthalle ist ausgeweitet, so dass auch hier ein weiterer zonierter Pausenbereich besteht.
Das Vorfeld der Pavillons ist als Pausenbereich insbesondere der Grundschüler vorgesehen. Es bleibt im Wesentlichen so zugschnitten wie bisher und erhält neue Beläge. In diesem Bereich sind auch zusätzliche Fahrrad- und Rollerabstellmöglichkeiten angeordnet.
Unter den Platanen ist eine Spiellandschaft aus Seilspielgeräten zum Klettern, Balancieren und Chillen vorgesehen.. Die Planung und Ausschreibung des Großspielgerätes ist so flexibel zu gestalten, daß die Anlage durch Suchschachtungen vor Ort an deren Wurzelbestand angepasst werden kann. Der Spielbereich wird mit einem Zaun zum Zugangsbereich der Pavillons abgeschirmt um die Aufsicht auch bei Sportunterricht zu erleichtern.
Ein asphaltiertes Kleinspielfeld mit ca. 500 m² sowie ein Streetballfeld stehen dem Sportunterricht und der Pausennutzung zur Verfügung. Diese erhalten feste Bolzplatztore und bewegliche Kleintore. Im Anschluss ist eine neue 50 m Laufbahn mit Weitsprunggrube angeordnet. Die Laufbahn erhält einen Kunststoffbelag als gießschüttbeschichtetem Belag.
Grünbereich mit Sickermulde: Südlich der Laufbahn ist eine Grünfläche als bespielbare Mulde, Tiefe ca. 80 cm vorgesehen. Diese ist bei Regen planmäßig bis zu 30 cm eingestaut. In dieser Mulde wird das Wasser des Neubaus in einer Mulden-Rigolenanlage versickert. Ebenso werden dieser Mulde die Oberflächenabflüsse der Freianlagen zugeleitet soweit dies sinnvoll erscheint.
Baumbestand:
Die prägenden und schattenspendeten Platanen sollen erhalten bleiben und sind während des Bauverlaufs ebenso wie sämtliche andere zu erhaltende Bäume durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Ausstattung:
Es erfolgt eine Erneuerung der Einfriedung des Areals entlang der Schillerstraße. Die Tore werden hier ebenfalls erneuert. Die Tore werden auch weiterhin manuell betrieben.
Es erfolgt eine Beleuchtung des Areals mit Mastleuchten. Betreiber ist das AHG.
Erschließung/Anlieferung:
Die Schillerschule ist von der Schillerstraße aus mit Pkw und leichten Lkws zu erreichen. An dieser Zufahrt befinden sich auch die Stellplätze für LehrerInnen und ErzieherInnen. Fußgänger erreichen die Schule von der Scheffelstraße und über die Buhlstraße. Fahrradfahrer und Rollerfahrer erreichen die Schule von der Schillerstraße und von der Buhlstraße.
Derzeit sind keine Fahrradabstellplätze an der Scheffelstraße vorhanden. Mit dem Abriss der Pausenhalle soll dort ein Angebot geschaffen werden, das sich auch an die außerschulischen Nutzer der Sporthalle richtet.
Stellplatznachweis:
Im Zuge der Genehmigungsplanung erfolgte eine Ermittlung der nachzuweisenden Stellplätze. Diese ist als Anlage beigefügt.
Feuerwehr:
Die Feuerwehrzufahrt erfolgt von der Schillerstraße aus. Bauzeitlich muss die Feuerwehrzufahrt für die Pavillons über die Buhlstraße erfolgen.
Ver- und Entsorgung:
Für die Müllentsorgung ist ein neuer Müllstandort im Hof vorgesehen. Im überdachten Müllstandplatz sind Stellplätze für insgesamt acht 1,1 m³ Container vorgesehen. Diese Anzahl ergibt sich aus dem Bestand (6 Stück), der Bedarfsmeldung (1 zusätzlicher Container) sowie einem Container für Speisereste. Da der Standort nicht gekühlt ist, ist eine mehrmalige Abholung der Speisereste in der Woche erforderlich.
Für Grünabfälle ist ein Standort für einen 7,5 m³ Container inklusive Wechselfläche vorgesehen.
Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung und Regenwassermanagement:
Das Plangebiet befindet sich im HQ 100 Bereich. Daher sind entsprechende gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Das Einstauvolumen auf dem Gelände, welches im Falle eines Albhochwassers überflutet wird, darf sich nicht verringern.
Weiterhin ist erforderlich, die Dachentwässerung des Neubaus einer Versickerung zuzuführen.
Der Bau der erforderlichen Sickermulde ist Teil des Auftrags.
Die Planung für die Ver- und Entsorgung der Gebäude mit Strom, Wasser und Wärme einschließlich der zugehörigen Tiefbaumaßnahmen und Entwässerungsgesuch ist in der Planung und Finanzierung der Hochbaumaßnahme enthalten. Das Büro stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH ist mit den Leistungsphasen 5-9 für das Arealnetz beauftragt.
Es liegt ein Baugrundgutachten mit Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie eine Asphaltbeprobung vor.
Das gesamte Planungsgebiet ist als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen. Durch den AG wurde eine Kampfmittelerkundung beauftragt.
Die anrechenbaren Kosten für die Freianlagen betragen geschätzt ca. 1,93 Mio € netto.
Geplanter zeitlicher Ablauf:
Baugenehmigung Januar 2023,
Baubeginn BE/Erdbau/Rohbau August 2023,
Bauausführung Außenanlagen ab 07/24,
Nutzungsaufnahme mit Außenanlage 09/2025.
Mit der Ausführungsplanung ist sofort nach Beauftragung zu beginnen und die Vergabe zum Jahresbeginn 2024, der Baubeginn ab Juli 2024 sowie die Nutzungsaufnahme ab September 2025 sicherzustellen.
Aufgrund des laufenden Schulbetriebs müssen die Baumaßnahmen Außenanlagen abschnittsweise stattfinden. Die Stadt prüft derzeit noch, ob für die Bauzeit ein Ausweichschulhof geschaffen werden kann, um die Maßnahmen kompakter am Stück durchzuführen.
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Für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI 2021 LPH 5-9 wird ein geeigneter Landschaftsarchitekt gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 5-8 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Auftraggeberin schätzt die Honorierung wie folgt ein: Honorarzone IV.
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Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 03.03.2023 statt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 5 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 5 vorliegen, werden die 5 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielen:
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a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 Punkte): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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b) technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte) Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend nachzuweisen. B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema Freianlagen Schule, Kita oder vergleichbar.
(Vergleichbarkeit: Schule, Kita oder vergleichbar, verschiedene Nutzungsanforderungen: Spielanlagen, Sportanlagen, Platzgestaltung/Treppenanlage, Regenwasserversickerung, ca. 3.000m² Freifläche, öffentlicher Auftraggeber).
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Referenz B - optional:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Umbau/Sanierung von Freianlagen beliebiger Nutzung.
(Vergleichbarkeit: Umbau / Sanierung, Maßnahme bei laufendem Betrieb, ca. 3.000m² Freifläche).
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Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
stufenweise Beauftragung:
1. Beauftragungsstufe: LPH 5 bis 8 2. Beauftragungsstufe: LPH 9
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 03.03.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 1.500.000,- € für Personenschäden, min. 500.000,- € für sonstige Schäden im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder,
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
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Eigenerklärung, dass am Verfahren durch den Bewerber keine Unternehmen im Sinne des vorangegangenen Absatzes als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf solche Unternehmen entfallen).
Hinweis: Verboten sind nicht nur direkte Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d Vorschrift, sondern es ist auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer oder Lieferant untersagt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen. Dasselbe gilt, wenn RUS Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (sog. Eignungsleihe) benannt wurden, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen.
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Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern bzw. eine Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchzuführen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend erforderlich. Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Vergleichbares, realisiertes Projekt – Freianlagen Schule, Kita oder vgl.
- Kosten (KG 500) mind. 0,4 Mio. € netto
- Leistungszeitraum 2011 - Ende Oktober 2022 (fertiggestellt)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5 - 8) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Vergleichbares, realisiertes Projekt Thema Umbau/Sanierung von Freianlagen
- Kosten (KG 500) mind. 0,4 Mio. € netto
- Leistungszeitraum 2011 - Ende Oktober 2022 (fertiggestellt)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5 - 8) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)