Berufskolleg Dorsten Sanierung Geb. 9 - Abbruch Fassade u. Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-205/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Dorsten Sanierung Geb. 9 - Abbruch Fassade u. Gerüstbauarbeiten
Die Fassaden - Abbruch- und Gerüstbauarbeiten beinhalteten den nachfolgenden Leistungsumfang:
- ca. 1 St. Baukran
- ca. 160 m² Schutz von Oberflächen
- ca. 70 m² Öffnungen provisorisch schließen
- ca. 160 m². Bauteile schützen
- ca. 140 m² Treppengeländer schutz
- ca.2700m² Gerüst LK 4, W09
- ca.1380m Gerüstkonsolen 60er
- ca.1380m Gerüstkonsolen 30er
- ca. 130 m Dachfanggerüst
- ca. 2 St. Gerüsttreppe
- ca. 1 St. Bauaufzug 20KN
- ca. 2100m Auftrennen von Dichtungsfugen (PCB)
- ca. 2100m Entfernen von Dichtungsfugen (PCB)
- ca. 380 St Herstellen von Aufhängeöffnungen
- ca. 1100m² Sichern und abhängen von großen Fassadenplatten
- ca. 1300m Sichern und abhängen von Restfassadenstreifen
- ca. 270m² Abstemmen von Fassadenplatten
- ca. 240m Abbruch Innenfensterbank
- ca. 240m Abbruch Innenfensterbank Betonauflager
- ca. 600m Abbruch Fenstergewandung aus Beton
- ca. 90m Abbruch Attikaabdeckplatten aus Beton
- ca. 350t Zerkleinern von Fassadenelementen
- ca. 1710m² Abbruch von Wanddämmplatten EPS
- ca. 1710m² Außenwandflächen groß säubern
Berufskolleg Dorsten - Gebäude 9 Halterner Straße 15 46284 Dorsten Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul - Spiegel Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Stellung von Containern und Baufahrzeugen steht ein eingezäunter Bereich zur Verfügung.
Die Nutzung von Flächen innerhalb der Baustelleneinrichtung durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollen. Lärmende Arbeiten sollten auf den von anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert auf Pausenzeiten. Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Die Fassaden - Abbruch- und Gerüstbauarbeiten beinhalteten den nachfolgenden Leistungsumfang:
- ca. 1 St. Baukran
- ca. 160 m² Schutz von Oberflächen
- ca. 70 m² Öffnungen provisorisch schließen
- ca. 160 m². Bauteile schützen
- ca. 140 m² Treppengeländer schutz
- ca.2700m² Gerüst LK 4, W09
- ca.1380m Gerüstkonsolen 60er
- ca.1380m Gerüstkonsolen 30er
- ca. 130 m Dachfanggerüst
- ca. 2 St. Gerüsttreppe
- ca. 1 St. Bauaufzug 20KN
- ca. 2100m Auftrennen von Dichtungsfugen (PCB)
- ca. 2100m Entfernen von Dichtungsfugen (PCB)
- ca. 380 St Herstellen von Aufhängeöffnungen
- ca. 1100m² Sichern und abhängen von großen Fassadenplatten
- ca. 1300m Sichern und abhängen von Restfassadenstreifen
- ca. 270m² Abstemmen von Fassadenplatten
- ca. 240m Abbruch Innenfensterbank
- ca. 240m Abbruch Innenfensterbank Betonauflager
- ca. 600m Abbruch Fenstergewandung aus Beton
- ca. 90m Abbruch Attikaabdeckplatten aus Beton
- ca. 350t Zerkleinern von Fassadenelementen
- ca. 1710m² Abbruch von Wanddämmplatten EPS
- ca. 1710m² Außenwandflächen groß säubern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DCDK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.