2022-0005 Tragwerksplanung Erweiterung und Sanierung GGS Opladen, Hans-Schlehahn-Straße 6, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0005 Tragwerksplanung Erweiterung und Sanierung GGS Opladen, Hans-Schlehahn-Straße 6, 51379 Leverkusen
Erweiterung und Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Opladen, Hans-Schlehahn-Straße 6, 51379 Leverkusen mit Grundsanierung der Technik und des Ausbaus, Erneuerung Fenster und Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Teilabbruch, Erweiterungsbau und Neubau Mensa mit zusätzlichen Raumflächen, sowie Umplanungen zur Barrierefreiheit.
Fachplanung Tragwerk nach § 51 HOAI Leistungsphase 3?6 Tragwerksplanung (TWPL).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zuerst bis einschl. LPH 3.
Als besondere Leistungen gemäß AHO fallen das Aufstellen einer Abbruchstatik und die Bauleitung bei den Abbruchmaßnahmen an, sowie die Planung und Begleitung von Baubehelfen im Bestand.
GGS Opladen Hans-Schlehahn-Straße 6 51379 Leverkusen
Planungsleistungen (freiberufliche Leistungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ZPP Ingenieure AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.zpp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYWQX315LU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.