Lieferung von Notebooks und TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 104-22-08-Ri
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Notebooks und TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis
Lieferung von Notebooks und TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis mit Außenstellen sowie kreiseigenen Schulen und Eigenbetrieben
Los 1: Notebooks mit Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Notebooks mit Zubehör für das Landratsamt Ortenaukreis mit Außenstellen sowie kreiseigenen Schulen und Eigenbetrieben
Los 2: TFT-Monitore
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis mit Außenstellen sowie kreiseigenen Schulen und Eigenbetrieben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Notebooks mit Zubehör
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: TFT-Monitore
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.