Lieferung und Einrichtung von Papier-Output-Systemen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_122
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einrichtung von Papier-Output-Systemen
Lieferung und Einrichtung von Papier-Output-Systemen für die Verwaltung Schulen und die Hausdruckerei der Kolpingstadt Kerpen
Verwaltung & Schulgebäude
Rathaus der Kolpingstadt Kerpen Jahnplatz 1 50171 Kerpen Schulen im Stadtgebiet Kerpen gemäß beiliegender Unterlagen
Der AN hat eine vollständige, funktionssichere und betriebsbereite
Gesamtkonfiguration anzubieten/auszuführen.
Sollten die Vorgaben, Angaben und Planungsunterlagen nicht vollständig bzw.
fehlerhaft sein, so hat der AN vor Angebotsabgabe entsprechende Hinweise
schriftlich einzureichen.
Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Leistungen, die zur Montage und
Installation der Systeme erforderlich sind. Die Leistung umfasst Lieferung,
Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation (in deutscher Sprache) aller
notwendigen Materialien und Hilfsmittel einschließlich:
- technische Klärung, Projektleitung und Projektmanagement
- Montageleistung und -überwachung
- Prüfung aller elektrischen Systemteile und Geräte auf korrekten
Anschluss, Sicherheit und Funktionsfähigkeit
- Systemprüfung und Funktionstests, Einbindung aller vernetzten Systeme
in das Flottenmanagement
- Einweisung der Benutzer an den Systemen (siehe Ausstattungsvariaten)
- Einweisung der Superuser
- Einweisung/Schulung Administratoren
- Nachschulung (in Rücksprache zwischen AN und AG)
Sollte der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom AG schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag um jeweils einen weiteren Monat maximal jedoch um 12 Monate
Hausdruckerei
Rathaus der Kolpingstadt Kerpen Jahnplatz 1 50171 Kerpen Schulen im Stadtgebiet Kerpen gemäß beiliegender Unterlagen
Der AN hat eine vollständige, funktionssichere und betriebsbereite
Gesamtkonfiguration anzubieten/auszuführen.
Sollten die Vorgaben, Angaben und Planungsunterlagen nicht vollständig bzw.
fehlerhaft sein, so hat der AN vor Angebotsabgabe entsprechende Hinweise
schriftlich einzureichen.
Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Leistungen, die zur Montage und
Installation der Systeme erforderlich sind. Die Leistung umfasst Lieferung,
Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation (in deutscher Sprache) aller
notwendigen Materialien und Hilfsmittel einschließlich:
- technische Klärung, Projektleitung und Projektmanagement
- Montageleistung und -überwachung
- Prüfung aller elektrischen Systemteile und Geräte auf korrekten
Anschluss, Sicherheit und Funktionsfähigkeit
- Systemprüfung und Funktionstests, Einbindung aller vernetzten Systeme
in das Flottenmanagement
- Einweisung der Benutzer an den Systemen (siehe Ausstattungsvariaten)
- Einweisung der Superuser
- Einweisung/Schulung Administratoren
- Nachschulung (in Rücksprache zwischen AN und AG)
Sollte der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom AG schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag um jeweils einen weiteren Monat maximal jedoch um 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs.2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YYCP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Abtrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.