AS BN-Endenich bis AK BN-Nord; Planung elektronischer Bahn- und Erdungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-07716-20_44-22-5022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
AS BN-Endenich bis AK BN-Nord; Planung elektronischer Bahn- und Erdungsanlagen
Aufgrund der eingeschränkten Lebensdauer der Bauwerke zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord sind Ersatzneubauten erforderlich. Im Bereich des Brückenzugs Tausendfüßler und Dransdorfer Weg verlaufen unterhalb der A565 die Gleisanlagen der Stadtwerke Bonn und der DB. Im Zuge dieser Maßnahme müssen im Vorfeld die Gleisanlagen umgebaut werden, sodass der Abbruch und Ersatzneubau durchgeführt werden kann.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Planung der erforderlichen automatischen Kurzschließeinrichtung für die Linien 16 und 18 der Stadtwerke Bonn im Bereich des Brückenbauwerks Tausendfüßler.
Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Euskirchen Otto-Lilienthal-Str. 25a 53879 Euskirchen Ausführung LPH 8: Bonn
NUTS-Code: DEA22
Für die Bahnlinien 16 und 18 der Stadtwerke Bonn ist eine automatische Kurzschließeinrichtung zu planen. Für diese Planungsleistungen sind anschließend die Ausschreibungsunterlagen aufzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt die fachtechnische Überwachung durchzuführen.
Der Umfang der Leistungen orientiert sich an den Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 der HOAI.
Folgende Leistungen sollen im Zuge dieses Auftrags abgedeckt werden:
1) Erarbeiten des Entwurfs für die automatische Kurzschließeinrichtung
2) Erarbeiten eines Gesamterdungskonzeptes unter Einbeziehung der vorhandenen Hauptbahnstrecke, der Stadtbahnstrecken für den Bauzustand mit den temporären Schutzeinhausungen und Endzustand sowie der geplanten Stahlbrücke
3) Zusammenstellung der geforderten Unterlagen aus der Entwurfsplanung für die technische Aufsichtsbehörde, EBA und Baurechtsamt
4) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfsplanung und den Auflagen aus der Genehmigungsplanung
5) Leistungsverzeichnis nach STLK einschließlich Mengenermittlung und Baubeschreibung getrennt für den Bereich der Deutschen Bahn AG und der Stadtbahn
6) Baubegleitung, zu der die Einweisung der auszuführenden Firma auf der Baustelle gehört sowie eine stichprobenartige Kontrolle der Ausführung. Zum Leistungsumfang gehört weiterhin:
- Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit der Bauoberleitung
- Zuarbeit zur Bauablaufplanung
- Aufmaß mit der auszuführenden Firma und Rechnungskontrolle, Nachtragsmanagement
- Organisation und Durchführung der technischen und rechtsgeschäftlichen Abnahme
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: 70 %
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Vergleichbare, über die Mindestanforderung hinausgehende Projekte innerhalb der vergangenen 5 Jahre im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen einer Abschaltautomatik für Bahnen.
- Leistungsphase 3-5: Fachplanung Technische Ausrüstung
- Leistungsphase 6
- Leistungsphase 8
Gewertet werden ausschließlich jeweils die drei besten Referenzen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: 30%
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Vergleichbare, über die Mindestanforderung hinausgehende Projekte innerhalb der vergangenen 3 Jahre im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen einer Abschaltautomatik für Bahnen.
- Leistungsphase 3-5: Fachplanung Technische Ausrüstung
- Leistungsphase 6
- Leistungsphase 8
Gewertet werden ausschließlich jeweils die drei besten Referenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
- und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB],
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die
dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die
fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
- § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium Bau- bzw. Elektroingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen. Besonders wichtig ist der Nachweis der Erfahrung in Bezug auf Fachplanung und Bauüberwachung einer Abschaltautomatik für Stadtbahnen.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar ist.
Dieser Mindeststandard muss getrennt für mindestens zwei Projektmitarbeiter mit Erfahrung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung sowie mindestens zwei Projektmitarbeiter mit Erfahrung im Bereich Bauüberwachung nachgewiesen werden.
Bei der Benennung ist darauf zu achten, dass jeweils getrennte Mitarbeiter für die Fachplanung Technische Ausrüstung und für die Bauüberwachung eingesetzt werden müssen.
- § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare, abgeschlossene Projekte aus dem Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung einer Abschaltautomatik (mind. 1 mit Stromschiene) für Bahnen als Leistung erbracht haben. Die Leistungsphasen 3 bis 6 sowie LPH 8 sind abzudecken.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium Bau- bzw. Elektroingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen. Besonders wichtig ist der Nachweis der mehrjährigen Erfahrung als Projektleiter mit einer Abschaltautomatik für Bahnen/ Stadtbahnen
- § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Datentransfer-System zur Projektkommunikation zwischen AG, AN und Dritten (Datenserver)
- MS-Office 2011 oder höher
- Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO
- CAD-Software, z.B. AutoCAD
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 75 VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Zur Transparenz in der Entscheidungsfindung und Vermeidung von Korruption ist eine Trennung der Verfahrensabläufe Planung, Vergabe und Abrechnung geboten. Daher ist sicherzustellen, dass die angebotenen/ benannten Mitarbeiter über die jeweils vorgenannten Leistungsphasen hinaus nicht mehr in den Maßnahmenprozess eingebunden werden und waren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDNM0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de