Rahmenvertrag zur Lieferung von Beladesystemen und Fahrtragen in den Jahren 2023 und 2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Beladesystemen und Fahrtragen in den Jahren 2023 und 2024
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Beladesystemen und Fahrtragen in den Jahren 2023 und 2024 für die neuen RTW des Ennepe- Ruhr-Kreises sowie Einweisung und Schulung von Multiplikatoren und Administratorenschulung der Mitarbeiter zur Nutzung und Verwendung der digitalen Kommunikationslösung.
Die Beladesysteme und Fahrtragen sind an den Aufbauhersteller für die neuen RTW des Ennepe-Ruhr-Kreises zu liefern. Das Vergabeverfahren bezüglich der Aufbauten wird zeitnah (voraussichtlich 09/2022) erfolgen, der genaue Lieferort kann daher noch nicht mitgeteilt werden.
Lieferung von mind. 12 und höchstens 20 Beladesystemen und Fahrtragen zum Einbau in die neuen RTW des Ennepe-Ruhr-Kreises in den Jahren 2023 und 2024. Weiterhin sind 5 Termine zur Einweisung und Schulung von Multiplikatoren der Leistungserbringer an unterschiedlichen Terminen und Standorten im Kreisgebiet nach vorheriger Absprache und Auslieferung der Beladesysteme und Fahrtragen in die neuen RTW zu erbringen.
Darüber hinaus sind 2 weitere Termine zur Administratorenschulung von ca. 8 Mitarbeitern der IT und Technik der Abteilung Bevölkerungsschutz zur Nutzung und Verwendung digitalen Kommunikationslösung der Tragenflotte im Kreishaus in Schwelm oder beim Lieferanten der Systeme nach Auslieferung an den Aufbauhersteller vor Inbetriebnahme der Fahrzeuge zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.