Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg - Objektplanung Freianlagen, LPHen 5-9 sowie Besondere Leistungen der LPH 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg - Objektplanung Freianlagen, LPHen 5-9 sowie Besondere Leistungen der LPH 4
Das Gebäude Rathausplatz 1 stellt seit 50 Jahren den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar. Zur Zeit erfolgt eine grundlegende Sanierung. Der das Gebäude umgebende Freiraum wird im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung ebenso neu gestaltet. Dabei wurden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 zwischenzeitlich erbracht. Aufbauend auf diese Planungen werden nun besondere Leistungen der Leistungsphase 4 sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: LPHen 4 (besondere Leistungen) und 5,
Stufe 2: LPHen 6 und 7,
Stufe 3: LPHen 8 und 9.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Das Gebäude Rathausplatz 1 stellt seit 50 Jahren den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar. Zur Zeit erfolgt eine grundlegende Sanierung. Der das Gebäude umgebende Freiraum wird im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung ebenso neu gestaltet. Dabei wurden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 zwischenzeitlich erbracht. Aufbauend auf diese Planungen werden nun besondere Leistungen der Leistungsphase 4 sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 vergeben.
Die fertiggestellte und vom Bauherrn freigegebene Entwurfsplanung der Freianlagen sieht die Entwicklung der das Rathaus umfließenden Landschaft zu einer offenen Parklandschaft vor. Der neue Rathausplatz erstreckt sich vom Rathausfoyer über den Vorplatz, den Platzhain und die Ruhrtreppen bis hin zur Ruhr. Der Naturraum Ruhr liegt im FFH-Gebiet.
Das Verkehrskonzept sieht vor, den ruhenden Verkehr neu zu ordnen und entsprechend der neuen Zugänglichkeit des Rathauses zu bündeln.
Den Vergabeunterlagen liegt die Entwurfsplanung sowie der zugehörige Erläuterungsbericht bei.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: LPHen 4 (besondere Leistungen) und 5,
Stufe 2: LPHen 6 und 7,
Stufe 3: LPHen 8 und 9.
Mit den Grundleistungen der Ausführungsplanung sowie den besonderen Leistungen der Entwurfsplanung ist unmittelbar nach Auftragsvergabe noch in diesem Jahr zu beginnen. Im Jahr 2023 soll dann die Vergabe der Arbeiten vorbereitet werden. Angestrebt wird ein Abschluss aller Baumaßnahmen im September 2024.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Objektplanung Freianlagen, LPHen 5-9 sowie Besondere Leistungen der LPH 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44629
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hower.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.