Zeitvertrag Steinsetzarbeiten 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0879
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zeitvertrag Steinsetzarbeiten 2023-2025
Steinsetzarbeiten
2.000m³ Erdarbeiten, 130m³ Oberboden, 1.000m³ Gräben, 500t Schottertragschicht,
12.000m² Schottertragschicht, 11.500m² Pflaster, 3.000m Bordsteine, 6.500m² Platten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar)
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den
Auftragnehmer (Lg 419)
- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen
vergleichbar sind
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1
Jahr)
- Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- nicht älter als 1 Jahr)
- Urkalkulation auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
- Preisermittlung Bund (221-223)
- Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum,
Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
- Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Berufsgruppen
- Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.