Planerauswahlverfahren Fachplanungsleistungen TGA Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_K-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51674
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiehl.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planerauswahlverfahren Fachplanungsleistungen TGA
Kultur- und Bildungszentrum Wiehl - Fachplanungsleistungen TGA gem. §55 HOAI i. V. m. §53 HOAI zzgl. besonderer Leistungen
Die Stadt Wiehl plant den Umbau und die Erweiterung des Kultur- und Bildungszentrum Wiehl - Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. Zu diesem Zweck werden die Leistungen in der Fachplanung Technische Ausrüstung nach §55 HOAI:2021 zzgl. besonderer Leistungen gemäß angefügtem Leistungsbild ausgeschrieben. Die Auftraggeberin plant eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Teilnahme zur Stufe 2. Vgl. hierzu auch § 75 Abs. 6 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. §44 Absatz 1 VgV , dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder
auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio.
EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR;
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich ist
Referenzliste 1 (gefordert 2 Referenzen, gewichtet mit jeweils 10%):
-Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
-Inbetriebnahme seit 01.01.2016
-Mindesthonorarzone III oder höher
Referenzliste 2 (gefordert 2 Referenzen, gewichtet mit jeweils 10%):
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Mindestens einer der beiden Anforderungen: Projekt im Kultur- und
Bildungsbereich; Bauen im Bestand
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
Referenzliste 3 (gefordert 2 Referenzen , gewichtet mit jeweils 10%):
- Projektfertigstellung seit 01.01.2016
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Ingenieur" zu tragen
oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gemäß § 73 Absatz 3 VgV
-Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied
die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter
über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).