18FEI33343 / Rahmenliefervereinbarung Weichenstellsysteme (hydraulisch) für beengte Platzverhältnisse Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33343
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
18FEI33343 / Rahmenliefervereinbarung Weichenstellsysteme (hydraulisch) für beengte Platzverhältnisse
Stuttgart
Rahmenliefervereinbarung über die Lieferung von zugelassenen und/oder von der DB Netz AG freigegebenen bzw. mit einer NTZ-Prüferklärung versehenen Weichenstellsystemen (hydraulisch) für beengte Verhältnisse im Großprojekt Stuttgart-Ulm, ein-schließlich Transport nach Stuttgart (Bf. Untertürkheim) und Ulm (Bf. Ulm).
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“
Korridor Rhein – Donau im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TENtec), hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
18FEI33343 / Rahmenliefervereinbarung Weichenstellsysteme (hydraulisch) für beengte Platzverhältnisse
Ort: Ötzingen-Sainerholz
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56244
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 38 SektVO 2016 Abs. (6)
"Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Rahmenliefervereinbarung über die Lieferung von zugelassenen und/oder von der DB Netz AG freigegebenen bzw. mit einer NTZ-Prüferklärung versehenen Weichenstellsystemen (hydraulisch) für beengte Verhältnisse im Großprojekt Stuttgart-Ulm, ein-schließlich Transport nach Stuttgart (Bf. Untertürkheim) und Ulm (Bf. Ulm).
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Ort: Ötzingen-Sainerholz
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56244
Land: Deutschland
Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung. Es sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Befestigung des hydraulischen Antriebs erforderlich.
Grundsätzliche geänderte Anforderungen an die Entwurfs- und /oder Ausführungsplanung. Erforderliche zusätzliche Leistung aufgrund geänderter Anforderungen.