Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit teleskopierbarem Gelenkarm für die Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederkrüchten
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit teleskopierbarem Gelenkarm für die Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit teleskopierbarem Gelenkarm für die Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten; aufgeteilt in Los 1 Fahrgestell/Aufbau DLA(K) und Los 2 Beladung DLA(K)
Lieferung Fahrgestell und Aufbau DLA(K) 23-12 mit mit teleskopierbarem Gelenkarm
41372 Niederkrüchten
Lieferung Fahrgestell und Aufbau DLA(K) 23-12 mit mit teleskopierbarem Gelenkarm
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Beladung DLA(K) 23-12
41372 Niederkrüchten
Lieferung Beladung DLA(K) 23-12
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland