Wärmeversorgungsanlagen / Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-035-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlagen / Heizung
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Wärmeversorgungsanlagen / Heizung
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Wärmeversorgungsanlagen / Heizung:
Lieferung und Montage eines Gas-Brennwertkessels 300 kW Nennwärmeleistung; Lieferung und Montage einer reversiblen Luft-Wasser-Wärmepumpe 116 kW Kühlleistung / 135 kW Heizleistung; Lieferung und Montage eines Pufferspeicher 2000 Liter; Lieferung und Montage von Rohrleitungen aus Stahl (DIN EN 10255/DIN EN 10220) in den Dimensionen DN 15 bis DN 80, insgesamt 110 m; Lieferung und Montage von Rohrleitungen aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4520) in den Dimensionen DN 15 bis DN 65, insgesamt 1.280 m; Lieferung und Montage von Mehrschichtverbundrohr in der Dimension DN 25, insgesamt 100 m; Lieferung und Montage einer Fußbodenheizung auf einer Fläche von 8.855m²; Lieferung und Montage von 24 Fußbodenheizungsverteilern; Lieferung und Montage von Wärmedämmung an Rohrleitung in den Dimensionen DN 15 bis DN 65, insgesamt 1.280 m; Lieferung und Montage von Wärmedämmung mit Blechmantel an Rohrleitung in den Dimensionen DN 15 bis DN 80, insgesamt 110 m; Lieferung und Montage von Wärmedämmung mit Blechmantel (200% gedämmt) an Rohrleitung in den Dimensionen DN 40 bis DN 80, insgesamt 45 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgunganlagen / Heizung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.neyenhuys.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DBLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.