Erstellung und Umsetzung einer digitalen Zentrenstrategie für die Stadt Troisdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22136 ew VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Umsetzung einer digitalen Zentrenstrategie für die Stadt Troisdorf
Rückläufige Besuchsfrequenz und kürzere Aufenthaltsdauer sind Folge des Strukturwandels in Innenstädten. Letzteres erfuhr durch die Coronakrise eine nicht gekannte Beschleunigung. Alle Handelsstandorte - auch die Zentren in Troisdorf - sind gefordert neue Themen und Wege anzugehen sowie neue Akteure einzubinden, um die Standortattraktivität und Belebung der Zentren zu sichern.
Durch eine digitale Zentrenstrategie sollen die Innenstadt und die Stadtteilzentren in diesem Transformationsprozess unterstützt, der stationäre Handel konkurrenzfähig gegenüber dem Onlinehandel und das gesellschaftliche Leben aller Troisdorfer*innen analog und digital verknüpft werden.
Auftragsgegenstand sind, neben der Strategieerarbeitung, die technische Umsetzung und Evaluation der Platform, das Stadtmarketing sowie die Gewährleistung des Betriebs während des Förderzeitraumes.
Stadtgebiet Troisdorf
Im Rahmen des Förderprogramms - "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist der Stadt Troisdorf der Zuschlag für den Projektantrag "Zentren Smart Beleben" in Aussicht gestellt worden.
Über eine Zeitraum von Anfang 2023 bis Ende August 2025 sollen insgesamt bis zu 1.415.000 EUR Maßnahmen zur Stärkung der Troisdorfer Innenstadt und Stadtteilzentren fließen.
Der dieser Ausschreibung zu Grunde liegende Projektbaustein "Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit" behandelt die Erstellung und Umsetzung einer digitalen Zentrenstrategie. Dieser Ansatz resultiert aus Handlungsempfehlungen, die das Institut für Handelsforschung (IFH Köln) formuliert hat. 2021 hatte die städtische Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH (TROWISTA) das IFH Köln mit der Durchführung der Studie "Chancen und Potentiale digitaler Entwicklungen zur Stärkung des Troisdorfer Einzelhandels" beauftragt. Im Fokus der Untersuchung standen die Fragen, wie einerseits der Troisdorfer Einzelhandel digitale Technologien für sich nutzen kann und andererseits, welche digitalen Services und Angebote die Troisdorfer Kundschaft nutzen möchte. Die Studienergebnisse liegen den Vergabeunterlagen bei.
Die Nutzung einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur soll helfen, die Kooperation und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren und Nutzenden zu intensivieren und den digital-analogen Raum noch besser zu vermarkten. Ziel ist es, die Troisdorfer Stadtzentren für die Zukunft neu aufzustellen und ein nachhaltig, digital gestärktes "Erlebnis Troisdorf" zu schaffen. Die Plattform soll als dauerhaftes Instrument des Online-Marketings fungieren und von Nutzern als dauerhafter, digitaler Alltagsbegleiter wahrgenommen werden.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, einen Auftragnehmer oder ein Auftragnehmer-Konsortium zu gewinnen, das anhand von agilen Methoden die Erarbeitung und Umsetzung der digitalen Zentrenstrategie aus einer Hand, über den gesamten Projektzeitraum, gewährleistet.
Hierzu zählt insbesondere, dass die Arbeiten des technischen Dienstleisters, welcher die Plattform erstellen wird, mit angeboten werden. Die langfristige Betreiberstruktur der Plattform (inkl. Finanzierung nach Ablauf des Förderzeitraumes) soll während des Projektes erarbeitet werden. Spätestens mit dem Ablauf des Förderzeitraumes soll der zu definierende Betreiber diese übernehmen. Die Gewährleistung des Betriebes während des Förderzeitraumes ist Auftragsgegenstand.
Projektzeitraum:
Der Projektbaustein "Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit" muss verbindlich spätestens bis zum 31.08.2025 fertig gestellt sein. Als Projektstart wird von Frühjahr 2023 ausgegangen. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Auftragswert:
Gemäß Förderantrag kalkuliert der Auftraggeber mit maximal 620.000 EUR brutto Gesamtkosten für den vorliegenden Auftrag. Davon sind 40.000 EUR als investive Mittel für die Ausspielung in Form von Stelen gebunden. Es sind im Jahr 2023 211.000 EUR, im Jahr 2024 233.000 EUR und 2025 136.000 EUR umzusetzen. Investive Mittel können im Jahr 2024 oder 2025 abgerufen werden.
Verfahren:
Mittels europaweiter Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs gemäß § 18 VgV werden Konzepte (Herangehensweisen und dazu notwendige Leistungsbausteine) gesucht, um die definierten Projektziele mit dem vorgegebenen Auftragsbudget bestmöglich zu erreichen. Im ersten Schritt werden dazu geeignete Bieter ausgewählt und zur Teilnahme am Dialog eingeladen. Die ausgewählten Dialog-Teilnehmer werden zunächst zur Erstellung und Präsentation eines Konzepts zur Bewältigung der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zielen aufgefordert. Im Dialog wird die optimale Herangehensweise an die Aufgabe und die hierzu notwendigen Leistungsbausteine gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet. Der Dialog kann mehrere Phasen umfassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Lösungsvorschläge anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern und den Dialog mit Bietern, deren Vorschläge nicht zielführend sind, zu beenden. Nach Abschluss der Dialogphase werden die verbleibenden Bieter zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage der in der Dialogphase festgelegten Lösungen aufgefordert.
Es sind bereits Dienstleister im Vorfeld mit der Thematik befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Der Auftraggeber zieht keine Zahlungen oder Prämien an die Teilnehmer am Dialog vor. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Lösungsvorschläge/Projektentwürfe bzw. Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zum Dialog aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden die 5 Bieter ausgewählt bzw. per Losverfahren bestimmt.
Geforderte Nachweise:
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Umsatz:
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen bezogen auf den Auftragsgegenstand.
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Referenzen:
- Referenzen für funktional vergleichbare digitale Lösungen, mit möglichst vergleichbarem Leistungsumfang (inhaltliche und techn. Konzeption, Projektmanagement sowie Programmierung);
- Referenzen zu Erfahrungen mit kommunaler Digitalisierung und/oder Schnittstellen zu digitaler Verwaltung;
- Referenzen im (Stadt-) Marketing.
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: Abschluss innerhalb der letzten 4 Jahre (nicht vor 2018);
- Leistungsumfang: die zu bewertenden Leistungen müssen bereits überwiegend erbracht worden sein (beauftragte, aber noch nicht begonnene Leistungsbestandteile werden nicht berücksichtigt).
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in der Anlage "Formblatt Referenzobjekte" zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbezeichnung, Projektinhalt, Projektzeitraum, erbrachte Leistungen und Auftraggeber, etc.). Lediglich Verweise auf beigefügte Unterlagen sind nicht zulässig.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textformmuss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggfs. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaussind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt ist Anlage Bekanntmachung) geführt werden.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Punkt 2.1 des Teilnahmeantrags abzugeben. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggfs. über die Vergabeplattform mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Auftrags sind;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 47 Abs. 1 VgV und §§ 123, 124 GWB (ausgenommen Selbstheilung - vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag);
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jeden Mitglied) besteht und dass diese im Falle der Beauftragung ggfs. entsprechend der unter Punkt III.2.2 aufgeführten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht wird;
- dass der/die Bewerber/in nicht durch gesellschaftliche Verbindung, Verknüpfung oder durch Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit anderen Unternehmen verbunden ist/sind (falls doch, sind Handelsregisterauszüge mit Angaben zu Geschäftsführung o.ä. als Anlage beizufügen);
- Erklärung, dass alle vom Auftraggeber in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden und nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden;
- Erklärung, dass der/die Bewerber/in keine eigenen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines/ihres Angebotes machen wird;
- Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führe:
- Eigenerklärung der Bewerber, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweise, gehören.
UMSATZ:
Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen bezogen auf den Auftragsgegenstand für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen, ebenfalls addiert und mit angegebenen werden.
Mindesteignung Umsatz: 300.000 Euro netto im mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
REFERENZEN (siehe auch II.2.9):
Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben (siehe Anlage Matrix-Eignungskriterien):
Die Auftraggeberin wird die eingereichten Referenzen anhand der im Formblatt gemachten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenen Aufgabe unterziehen und bewerten.
Dazu ist weine aussagekräftige Beschreibung des Projektes auf dem "Formblatt Referenzprojekte" des Teilnahmeantrags erforderlich.
- 40 Punkte bei 2 vergleichbaren Referenzen für funktional vergleichbare digitale Lösungen mit möglichst vergleichbaren Leistungsumfang (inhaltliche und technische Konzeption, Projektmanagement, Programmierung) (bis zu 20 Punkte je Referenz).
Vergleichbarkeit im Hinblick auf Leistungsumfang. Adressaten/Zielgruppe sowie Komplexität des Contents (Datenquellen, Schnittstellen, Features) mit Multistakeholdermanagement;
- 30 Punkte bei 2 vergleichbaren Referenzen zu Erfahrungen mit kommunaler Digitalisierung und/oder Schnittstellen zu digitaler Verwaltung (je Referenz bis zu 15 Punkte);
- 30 Punkte bei 2 vergleichbaren Referenzen im (Stadt-) Marketing. Vergleichbarkeit im Hinblick auf Inhalte, Zielgruppe und Reichweite (je Referenz bis zu 15 Punkte).
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den "Formblättern Referenzobjekte" (Anlage zur Bekanntmachung) benannt und beschrieben sind.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
Mindesteignung Referenzen: mind. 5 Punkte in der Kategorie "Referenzen für funktional vergleichbare digitale Lösungen".
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden erforderlich (bei BG von jeden Mitglied).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des angegebenen Angebots verbunden ist.
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Voraussichtliche Terminschiene bis zur Aufforderung zur Abgabe eines Dialogvorschlages: zw. KW 51 2022 und KW 2 2023.
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Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
1. Matrix-Eignungskriterien
2. Matrix-Zuschlagskriterien (für Phase 2)
3. Information zum Dialog und zur Angebotsabgabe (für Phase 2)
4. Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
5. Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW)
6. Besondere Vertragsbedingungen Stadt Troisdorf
7. Mustervertrag Auftragsverarbeitung DSGVO
8. Zuwendungsantrag "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
9. Studie "Chancen und Potentiale digitaler Entwicklungen zur Stärkung des Troisdorfer Einzelhandels" IFH Köln GmbH
10. Informationen zum Service-Portal der Stadt Troisdorf
11. Informationen zu Smart-City
12. Fragenkatalog IT-Sicherheit (Dialogphase)
13. Informationen DS-GVO
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
1. Formular Teilnahmeantrag
2. Formblatt Referenzobjekte (entsprechend vervielfältigt)
3. Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan)
4. Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan)
5. Eigenerklärung der Bewerber, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören.
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C) Weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise.
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D) Weitere Unterlagen, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen;
- Verpflichtungserklärungen andere Unternehmen im Original.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DBFX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.