Lieferung von Microsoft-Lizenzen und weitere Dienstleistungen einschließlich Lizenzberatung durch einen Microsoft-Handelspartner Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2022-3W MS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pzn-wiesloch.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinsberg
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-weissenhof.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zfp-winnenden.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pzn-wiesloch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Microsoft-Lizenzen und weitere Dienstleistungen einschließlich Lizenzberatung durch einen Microsoft-Handelspartner
Auswahl eines Handelspartners für die Abwicklung und Betreuung der Microsoft Konditionenverträge zur Lieferung von Microsoft Softwareprodukten zu den Bedingungen der Microsoft Konditionenverträge und zur Lizenzberatung jeweils für die ZfP-Standorte Weinsberg, Wiesloch und Winnenden
Los 1 Weinsberg
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Microsoft-Produkten (Lizenzen) über Volumenlizenzverträge mit und ohne Software Assurance (SA) sowie Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Microsoft-Produkte auf der Grundlage der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionen- und Konzern-Mantelverträge (BMI-Verträge). Die bestehenden Verträge enden zum 31.05.2023 und sollen unterbrechungsfrei zum 01.06.2023 fortgeführt werden. Bereits ab dem 01.02.2023 soll ein Beratungsvertrag zur Auswahl der geeigneten und wirtschaftlichen Microsoft-Produkte mit dem Auftraggeber geschlossen werden.
Los 2 Wiesloch
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Microsoft-Produkten (Lizenzen) über Volumenlizenzverträge mit und ohne Software Assurance (SA) sowie Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Microsoft-Produkte auf der Grundlage der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionen- und Konzern-Mantelverträge (BMI-Verträge). Die bestehenden Verträge enden zum 31.05.2023 und sollen unterbrechungsfrei zum 01.06.2023 fortgeführt werden. Bereits ab dem 01.02.2023 soll ein Beratungsvertrag zur Auswahl der geeigneten und wirtschaftlichen Microsoft-Produkte mit dem Auftraggeber geschlossen werden.
Los 3 Winnenden
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Microsoft-Produkten (Lizenzen) über Volumenlizenzverträge mit und ohne Software Assurance (SA) sowie Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Microsoft-Produkte auf der Grundlage der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionen- und Konzern-Mantelverträge (BMI-Verträge). Die bestehenden Verträge enden zum 31.05.2023 und sollen unterbrechungsfrei zum 01.06.2023 fortgeführt werden. Bereits ab dem 01.02.2023 soll ein Beratungsvertrag zur Auswahl der geeigneten und wirtschaftlichen Microsoft-Produkte mit dem Auftraggeber geschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen des Bieters niedergelassen ist, soweit das Bieterunternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beigefügt.
- Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil beigefügt (grds. nicht länger als zwei DIN A4 Seiten), in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
- Im Angebot ist zu erklären, dass bei dem Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben gemacht worden, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
- Im Angebot ist zu erklären, dass bei dem Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und §§ 22, 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben gemacht worden, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
- Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu den EU-Russland-Sanktionen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) abzugeben.
- Im Angebot ist zu erklären, dass das Unternehmen alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Im Angebot ist der Jahresgesamtumsatz in der EU (netto, in EURO) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
- Im Angebot sind die Umsatzzahlen der Bereiche Ihres Unternehmens anzugeben, die sich mit Leistungen beschäftigen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Umsatzzahlen sind jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben (netto, in EURO.). Hierbei gilt als Mindestanforderung, dass der Durchschnitt der Umsätze aus der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich vergleichbarer Leistungen 1 Mio. Euro erreicht oder übersteigt.
- Im Angebot ist zu erklären, dass das Unternehmen über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und reicht zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen ein.
- Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierbei gelten als Mindestanforderung mindestens drei fest angestellte Beschäftigte bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Das Unternehmen benennt in mindestens einem früheren Auftrag erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenz).
Mindestens eine Referenz muss von einem Klinikum mit mindestens 350 Betten stammen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen BMI-Microsoft-Handelspartnervertrag (Select Plus-Konditionenvertrag oder EA-Vertrag) betrifft. Die Anforderungen können in verschiedenen Referenzprojekten erbracht worden sein. Jedes der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe durchgeführt worden sein. Der Bieter erklärt sich einverstanden, dass die Auftraggeber ggf. Rückfragen zur Überprüfung der Referenz bei dem Referenzgeber (früherer Auftraggeber) stellen.
- Das Unternehmen erklärt, dass es vom Hersteller Microsoft autorisiert ist, Microsoft Produkte mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte unter den Bedingungen der Microsoft BMI-Verträge in Deutschland zu vertreiben. Dazu ist auf Nachforderungen eine entsprechende Erklärung von Microsoft vorzulegen. Bei Unternehmen, die den Status eines Microsoft Licensing Solution Provider (LSP) in Deutschland haben, ist ein aktueller Nachweis des LSP-Status ausreichend.
- Die Beschäftigten des Unternehmens sind in den aktuellen Lizenzmodellen der Firma Microsoft qualifiziert und können diese Qualifikation nachweisen („MLP“ oder „MCP“). Bitte benennen Sie die Profilbezeichnung, die Anzahl der entsprechend qualifizierten Beschäftigten und ihre Funktion im Unternehmen. Hierbei gilt als Mindestanforderung, dass mindestens zwei Beschäftigte in den aktuellen Lizenzmodellen qualifiziert sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland