2022-179 LEICA MICA Mikroskopbox
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-179 LEICA MICA Mikroskopbox
Beschaffung eines Weitfeld-Fluoreszenzmiskoskopes, System MICA WideFocal Life Cell, Fa. Leica Microsystems
Universitätsklinikum Heidelberg, Analysezentrum 3,Im Neuenheimer Feld 669, 69120 Heidelberg
Beschaffung eines Weitfeld-Fluoreszenzmikroskops, für die Abbildung von Gewebeschnitten von lebenden regenerierenden Zebrafischherzen, System MICA Wide Focal Life Cell, Fa. Leica Microsystems, für die Research Group am Analysezentrum 3 des UKHD. Das erforderliche System ist spezifiziert in der Ausstattung mit integrierten Instant Computational Clearings, Weitfeld und konfokale Bildgebung mit gleichzeitiger Detektion von 4 Fluorophoren (Patent), geschlossenem Inkubationssystem sowie features zur Verringerung von Artefakten bei bewegten Proben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Im Sinne der Öffnung des europaweiten Wettbewerbs wurden verfügbare Alternativen im Bereich Licht- und Konfokalmikroskopen, welche zum Teil ebenfalls die Möglichkeit von Live Cell Imaging im Rahmen von Umgebungskontrolle der T,CO2 Gehalt, Humidy bieten, geprüft. Es gibt derzeit aktuell kein vergleichbares Produkt, welches, wie erforderlich, insbesondere die Anforderung an die hohe zeitliche Auflösung durch simultane Aquise von 4 Fluoreszenzkanälen bei Weitfeld-und Konfokal Anwendungen bieten. Zudem wird präzises und schnelles Post-Prozessing durch KI-basierte Analysesoftware wie erforderlich erhöht. Das System ist vorbereitet für zukünftige weitere Entwicklung /Aufrüstungen und verfügt über patentierte Module, die bei anderen Systemen noch nicht benannt werden können. Das System MICA Wide Focal Life Cell ist lieferbar in der erforderlichen Zeitfenster bis 31.12.2022.
Die der Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h. die technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf Erfordernisse auch der Erweiterung der Analytik und der Projektziele ermittelt und stellen keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter dar. Somit ist die Auftragsvergabe über ein System MICA Wide Focal Life Cell an den Bieter Leica Microsystems begründet
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LEICA MICA Mikroskopbox
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.