Regalanlagen Magdeburg Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0050
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regalanlagen Magdeburg
Vertrag über Planung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme mehrerer Regalanlagen (Hochregale-Breitgang, Hochregale-Schmalgangregal, Fachbodenregal) am Standort Magdeburg
Lager Magdeburg 39171 Sülzetal
Breitganghochregalstellplätze
Bestellmenge: 15.000 Stück
Schmalganghochregalstellplätze
Bestellmenge: 44.000 Stück
Fachbodenregalstellplätze
Bestellmenge: 38.400 Stück
Alle geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anlage Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung);
1b) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist Anlage "ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833" zu verwenden.
1c) Aktueller, vollständiger Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, z.B. Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate).
weiter siehe Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre;
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre;
2c) Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Angabe der jeweiligen Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Bearbeitungsschäden etc. (die Mindesthöhe ergibt sich aus § 15 Nr. 4 des Vertrags über Planung, Lieferung, Aufbau und Endabnahme von Regalanlagen des
Lagers in Magdeburg);
(Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
weiter siehe Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre:
18 Mio. EUR
Detaillierte Anforderungen siehe Übersicht Geforderte Nachweise, Erläuterungen zu Abschnitt A
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten unter Verwendung der Anlage Referenzen;
3b) Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (z.B. Handbuch oder DIN EN ISO 9001)
weiter siehe Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
Referenz(en) in Höhe von:
3 Referenzprojekte, die jeweils mindestens 20.000 Palettenplätze umfassen
Detaillierte Anforderungen siehe Übersicht geforderte Nachweise, Erläuterungen zu Abschnitt A
Abschnitt IV: Verfahren
Die hinreichend begründete Dringlichkeit gem. § 17 Abs. 3, 8 VgV ergibt sich daraus, dass durch Mehrbeschaffungen dringend neuer Lagerplatz benötigt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Die BwBM behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.