Beleuchtung JWK Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/700895
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beleuchtung JWK
Am MKK Standort JWK sollen die Einbaudownlights (ca. 635 St.) in der Südmagistrale getauscht werden. Die Leuchten sollen durch moderne LED-Leuchten ersetzt werden. Gleichzeitig soll eine tageslichtabhängige Steuerung integriert werden. Realisiert werden soll dies durch Präsenzmelder / Lichtfänger, die über ‚DALI‘ mit den Leuchten kommunizieren.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Am MKK Standort JWK sollen die Einbaudownlights (ca. 635 St.) in der Südmagistrale getauscht werden. Die Leuchten sollen durch moderne LED-Leuchten ersetzt werden. Gleich-zeitig soll eine tageslichtabhängige Steuerung integriert werden. Realisiert werden soll dies durch Präsenzmelder / Lichtfänger, die über ‚DALI‘ mit den Leuchten kommunizieren.
Die aktuelle Verkabelung über Wago WINSTA soll weiter genutzt und um eine zusätzliche DALI Leitung ergänzt werden. Die DALI Teilnehmer sollen an die vorhanden GLT angeschlossen werden. Aktuell sind Steuerungen von Wago verbaut, diese müssen durch ein neues Modell von Wago ersetzt werden.
Der Auftrag beschränkt sich auf eine reine Lieferleistung, die in 3 Teillieferung aufgeteilt werden soll. Bitte entnehmen Sie die zu liefernden Einzelpositionen dem Preisblatt (Unterlage 11)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.