Busverkehrsleistungen im Linienbündel ES-09 Nürtingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehrsleistungen im Linienbündel ES-09 Nürtingen
Gegenstand der Vergabe sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (s. Anhang LB.1 zur Leistungsbeschreibung) und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 648.532 Fahrplankilometern pro Jahr.
Landkreis Esslingen (Verkehrsraum Neuffen)
Der Landkreis Esslingen beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag 2 / 3 (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens.
Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind folgende Linien:
Linie 169 Nürtingen ZOB – Bachhalde – ZOB Linie 181 Nürtingen ZOB – Owen Bf Linie 182 Nürtingen ZOB – Roßdorf Linie 182A Schülerverkehr Nürtingen Roßdorf – Neckarhausen Linie 183 Nürtingen ZOB – Roßdorf Linie 185 Nürtingen ZOB – Großbettlingen – Grafenberg Linie 185A Schülerverkehr Nürtingen – Großbettlingen – Grafenberg Linie 193 Nürtingen ZOB – Schelmenwasen Linie 195 Nürtingen ZOB – Großbettlingen – Frickenhausen Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI.3) D) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf rund 648.532 Nutzkilometer pro Jahr.
Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG (Linienverkehr gem. § 42 PBefG).
Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann.
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDLA sind. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]