RV Ausstattung Kindertagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00317_OV_51
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Ausstattung Kindertagesstätten
Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Kindertagesstätten in Bochum
Kindertagesstätten auf Bochumer Stadtgebiet 44777 Bochum
Die Stadt Bochum beabsichtigt, Möbel für 20 Kindertageseinrichtungen, sonstige Einrichtungsgegenstände, Spiel- und Beschäftigungsmaterial mit einem Bedarf von maximal 950.000,-- Euro für 4 Jahre bis zum 31.12.2026 zu beschaffen.
Ausgeschrieben wird eine Rabattierung auf das gesamte Katalogsortiment. Beschafft werden sollen komplette Gruppeneinrichtungen für die Bereiche, Krippe und Kita, sowie Möbelergänzungen für Gruppenerweiterungen bzw. Gruppenumwandlungen. Unter anderem werden hier Regal- und Schranksysteme, Tische, Stühle, Betten, Rollenspielmobiliar, sowie sonstige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Spielmaterialien und Verbrauchsmaterial benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wehrfritz - eine Marke der HABA Sales GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Rodach
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYWQAN5EW9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).