Kulturraffinerie K714 | Vorgezogene Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 501
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.monheimer-kulturwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturraffinerie K714 | Vorgezogene Erdarbeiten
Der Auftraggeber plant, die alte Shell-Fassabfüllanlage zu einer multifunktionalen Veranstaltungshalle umzubauen ("Kulturraffinerie K714"). Das historische Gebäude soll seinen Industriecharme behalten, während modernste Bühnentechnik und eine Gastronomie mit Rheinblick einzieht. In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 501 - Vorgezogene Erdarbeiten.
40789 Monheim am Rhein
Das Gewerk VE 501 - Vorgezogene Erdarbeiten für das Vorhaben Kulturraffinerie K714 umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- Vorgezogene Erdarbeiten
- Abbrucharbeiten
- Bodenaushub und Einbau einer Sperrschicht zum Schutz vor Verunreinigung des Grundwassers
- Einbau Dachabläufe
- Anschluss an Entwässerungsleitungen
- Einbau von Revisionsschächten
- Einbau von bauseits vorhandenem Füllmaterial - Entsorgungsarbeiten
Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6MC9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.