Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Abwicklung von baulichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Feuer- und Rauchschutztüren Referenznummer der Bekanntmachung: 22-63096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Abwicklung von baulichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Feuer- und Rauchschutztüren
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg, Amtsbezirke 1, 2, 3 und 4 Heidelberg, Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Abwicklung von baulichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Feuer- und Rauchschutztüren.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Koordination, Begleitung und Abwicklung von baulichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Feuer- und Rauchschutztüren in den von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg betreuten Liegenschaften.
Die durch die regelmäßig durchgeführte Sachkundeprüfung an den Feuer- und Rauchschutztüren protokollierten Mängel müssen sukzessive behoben werden. Hierfür ist es erforderlich, die Protokolle auszuwerten und die Mängel gemäß ihrer Dringlichkeit im Rahmen einer erstellten Ablaufplanung beseitigen zu lassen. Für die Beseitigung der Mängel sind geeignete Fachfirmen zu finden, Angebote einzuholen, zu prüfen und Vergabevorschläge zu unterbreiten. Nach Auftragsvergabe müssen die Instandsetzungsmaßnahmen an den Türen koordiniert, überwacht, abgenommen und dokumentiert werden.
Bearbeitungsgebiet sind sämtliche Feuer- und Rauchschutztüren in den Liegenschaften des Amtes Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg. Die Liegenschaften sind in vier Bezirke aufgeteilt. Bezirk 1+2: Bergheim, Neuenheim und Altstadt; Bezirk 3+4: Campus Neuenheimer Feld.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Einzelaufträge nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Der Auftragswert ist ein Schätzwert. Aus der Rahmenvereinbarung ergibt sich kein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg, Amtsbezirke 1, 2, 3 und 4
Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Abwicklung von baulichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Feuer- und Rauchschutztüren.
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen. Das Formblatt ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter "https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/", abzugeben.
Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.vbv-bw.de/service/planungshilfen . Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 22-63096 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fünf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Entsprechend der in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Beauftragung mit einem Einzelauftrag besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular.
Nachweis: Fachkraft gem. DIBT für DIN 14677 Feststellanlagen.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern nach Ziffer II.2.9):
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der erbrachten Leistungen.
Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. je 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers). Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de